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Eigentum

Fall von Enteignung ohne Entschädigung

1. Einleitung Enteignung ohne Entschädigung ist der Akt der Verwaltung (Gemeinde, öffentliche Einrichtungen, Staat), bei dem sich die Verwaltung (Gemeinde, öffentliche Einrichtungen, Staat) privates Eigentum physisch oder rechtlich aneignet, ohne ein Enteignungsverfahren durchzuführen...
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