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ENTSCHEIDUNG ÜBER STREITIGKEITEN AUS DER VERKEHRSVERSICHERUNG

  Beschwerde an das Schiedsgericht (Verkehrsunfähigkeit) vom 26.03.2021 mit der Nummer 2020/İHK-8401 

  Bei der vorliegenden Entscheidung handelt es sich um eine Beschwerde. Gegen Entscheidungen der Versicherungsschiedskommission kann Beschwerde eingelegt werden. Für die Einlegung einer Beschwerde gelten bestimmte Voraussetzungen, und die Beschwerde muss gemäß diesen Voraussetzungen beim Versicherungsschiedsgericht eingereicht werden. Die Beschwerde wird vom Beschwerdeausschuss der Kommission geprüft und entschieden. Im vorliegenden Fall betrifft die Beschwerde die Antragstellung bei der Versicherungsschiedskommission, ohne die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Der strittige Vorfall

  Der Antragsteller, ein Fußgänger, wurde am 15. Oktober 2019 von einem Fahrzeug mit dem Kennzeichen XX angefahren und verletzt. Infolgedessen hat der Antragsteller bei der Kommission einen Antrag auf Entschädigung in Höhe von insgesamt 5000 TL gestellt, bestehend aus 500 TL für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, 500 TL für Pflegekosten und 4000 TL für dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Urteil des Versicherungsschiedsrichters

  Der Schiedsrichter stellte in seiner Entscheidung fest, dass sich der Unfall am 15. Oktober 2019 ereignete, der Bericht über die Arbeitsunfähigkeit jedoch erst am 22. Juni 2020 ausgestellt wurde. Da die resultierende Behinderung die untere Extremität betraf, hätte der Bericht erst zwölf Monate später ausgestellt werden müssen. Gemäß den Bestimmungen muss vor der Ausstellung eines solchen Berichts eine zwölfmonatige Genesungszeit abgewartet werden. Daher wurde der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, da der Bericht vor Ablauf dieser Frist ausgestellt wurde.

Einspruch und begründete Entscheidung über den Einspruch

  Der Anwalt des Klägers legte gegen die Entscheidung der Versicherungsschiedskommission Einspruch ein und argumentierte, der von ihm vorgelegte Bericht sei für eine Entscheidung ausreichend gewesen und die formelle Zurückweisung des Antrags sei fehlerhaft. Er führte weiter aus, dass etwaige Mängel durch eine Zwischenentscheidung hätten behoben werden können. Dieser Einspruch wurde vom Berufungsschiedsgericht geprüft, das eine begründete Entscheidung erließ. In dieser Begründung wurde ausgeführt, dass – wie bereits in der ursprünglichen Entscheidung – die 12-Monats-Frist nicht eingehalten worden sei. Zudem sei der Bericht trotz der Behauptung des Anwalts des Klägers, er sei ausreichend, als unzureichend erachtet worden, da er lediglich die Unterschriften von zwei Sachverständigen und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter trage, anstatt mindestens drei Sachverständige zu umfassen.

   Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des türkischen Straßenverkehrsgesetzes hinsichtlich der Vorlage erforderlicher Unterlagen und die einschlägigen Urteile des Obersten Gerichtshofs wurde das eingereichte Behindertenzertifikat als ungültig angesehen. Der Einspruch wurde zurückgewiesen, die Einspruchsgebühr vom Antragsteller zu tragen, und es wurde entschieden, dass der Schiedsspruch in seiner vorliegenden Form vollstreckt wird. Da die Entschädigungsforderung des Antragstellers keine konkrete Summe enthält und als unbestimmte Forderung formuliert ist, wurde ihm die Möglichkeit der Berufung eingeräumt. Gegen Schiedssprüche kann Berufung eingelegt werden, sofern der Streitwert die Berufungsgrenze übersteigt. Da die im Antrag des Antragstellers geforderte Entschädigungssumme unklar und als unbestimmte Forderung formuliert ist, besteht Berufungsmöglichkeit.

Abschluss

  Im ersten Verfahren vor der Versicherungsschiedskommission wurde der Antrag des Antragstellers bereits vor der inhaltlichen Prüfung abgelehnt, da das Gutachten zur Erwerbsminderung nicht ordnungsgemäß eingeholt worden war. Wäre das Gutachten nach Ablauf der 12-monatigen Frist eingeholt und der Antrag entsprechend eingereicht worden, hätte die Kommission den Antrag möglicherweise positiv bewertet und dem Entschädigungsanspruch des Antragstellers stattgegeben. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Anträge können dazu führen, dass der Antragsteller seine Rechte verliert, selbst wenn diese berechtigt sind, da sie nicht berücksichtigt werden. Wie die einschlägige Entscheidung zeigt, änderte die Berufung gegen den Schiedsspruch nichts am Ergebnis. Die ordnungsgemäße Einreichung aller Anträge verhindert, dass diese aus formalen Gründen abgelehnt werden und Rechte verloren gehen, oder stellt zumindest sicher, dass der Antrag in die inhaltliche Prüfung gelangt.

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