Straftat der anhaltenden Belästigung (Türkisches Strafgesetzbuch Artikel 123/A)
WAS IST DAS VERBRECHEN DES PERSISTENTIAL STALKING?
Das Verbrechen des anhaltenden Stalkings (auch bekannt als Stalking-Verbrechen) Artikel 123/A und Handlungen bestraft, die systematisch den Frieden und die Ruhe von Personen stören und ihnen Angst oder Beklemmung bereiten.
Dieses Verbrechen wurde speziell reguliert, um die Verletzung der psychischen Grenzen von Einzelpersonen, physisches Stalking und Belästigung zu verhindern, insbesondere angesichts der weit verbreiteten Nutzung digitaler Kommunikationsmittel.
1. Wesentliche Tatbestandsmerkmale und Methoden der Begehung der Straftat
Laut Gesetz stellen Handlungen, die eine Person wiederholt physisch oder über Kommunikationsmittel belästigen und dadurch bei dem Opfer ernsthafte Angst oder Beklemmung hervorrufen, diese Straftat dar. Diese Handlungen nehmen im Allgemeinen folgende Formen an:
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Physisches Stalking: Das Verfolgen des Opfers, indem man sich beharrlich in der Nähe seines Hauses, Arbeitsplatzes oder seiner Schule aufhält und es ohne dessen Zustimmung Schritt für Schritt verfolgt.
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Belästigung durch Kommunikation: Jemanden ständig per Telefon, SMS, Social-Media-Konten, E-Mail oder ähnlichen digitalen Kanälen anrufen, ihm Nachrichten senden oder ihn stören.
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Druck durch Dritte: Der Versuch, über Verwandte, Familie oder Kollegen Kontakt zum Opfer aufzunehmen oder Unruhe zu stiften.
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Verschiedene Formen der Kontaktaufnahme: Das Versenden von Geschenken, der Besuch an der Haustür oder jede unerwünschte, anhaltende Kontaktaufnahme ohne die Zustimmung des Opfers.
2. Wesentliche Voraussetzungen für die Begehung einer Straftat
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Persistenz (Kontinuität/Wiederholung): Die Handlung darf kein einmaliges Ereignis sein; sie muss über einen bestimmten Zeitraum wiederholt werden und Kontinuität aufweisen.
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Hervorrufung von Angst oder Beklemmung: Die Handlungen müssen beim Opfer erhebliche Angst, Beklemmung oder Unbehagen ausgelöst haben.
3. Strafrechtliche Sanktionen und Grundstrafen
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Grundstrafe: Personen, die das Verbrechen des Stalkings begehen, mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren bestraft .
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Ermittlungs- und Strafverfolgungsvoraussetzung: Die Ermittlung und Strafverfolgung dieses Verbrechens setzen eine Anzeige voraus. Die Justizbehörden können nicht von Amts wegen Ermittlungen einleiten, es sei denn, das Opfer erstattet Anzeige oder zieht seine Anzeige zurück.
4. Erschwerende Umstände (Gründe, die die Strafe erhöhen)
Im zweiten Absatz des Gesetzes werden die Umstände aufgeführt, die eine härtere Strafe für das Verbrechen rechtfertigen:
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Straftaten gegen ein Kind oder einen getrennt lebenden Ehepartner,
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Der Täter verfolgt das Opfer beharrlich und versucht, auf unvermeidbare Weise in dessen Schule, Arbeitsplatz oder Wohnung einzudringen oder sich ihnen zu nähern
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Es handelt sich um ernsthafte Bedrohungen für das Leben oder die Sicherheit des Opfers oder eines Familienmitglieds
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Straftaten gegen Personen, die körperlich oder geistig nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen.
Bei Vorliegen dieser erschwerenden Umstände erhöht sich die Gefängnisstrafe, und in einigen Fällen kann eine Untersuchung auch ohne vorherige Anzeige eingeleitet werden.
Beispiele für Stalking-Verbrechen
- Die Person wird kontinuierlich physisch überwacht
- Jemandem ständig Follow-Anfragen oder Nachrichten auf sozialen Plattformen (Instagram, YouTube, Twitter, TikTok, Facebook usw.) zu senden
- auf sozialen Plattformen (Instagram, YouTube, Twitter, TikTok, Facebook usw.) zu erreichen
- Der Versuch, über Dritte als Vermittler Kontakt zum Opfer aufzunehmen,
- Handlungen wie das wiederholte Erscheinen vor einer Person an Orten wie Arbeitsplatz, Schule, Wohnung, Markt oder Basar können den Straftatbestand des Stalkings erfüllen.
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Straftatbestand der Nachstellung
1. Kassationsgerichtshof, 4. Strafkammer — Fallnummer: 2022/12450, Entscheidungsnummer: 2023/8920
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Fallzusammenfassung: Der Angeklagte hielt sich wiederholt am Arbeitsplatz seiner Ex-Frau auf und belästigte sie zu verschiedenen Tageszeiten beharrlich per Telefon und über soziale Medien. Das Opfer erstattete daraufhin Anzeige, da es große Angst und Unruhe verspürte.
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Urteil des Obersten Gerichtshofs: Der Oberste Gerichtshof hob die Tatbestandsmerkmale des fortgesetzten Stalkings gemäß Artikel 123/A des türkischen Strafgesetzbuches hervor. Er stellte fest, dass die Handlungen andauerten, den Frieden und die Ruhe des Opfers störten, erhebliche Angstzustände verursachten und dass die Straftat gegen einen getrennt lebenden Ehepartner begangen wurde, was die Einstufung als schwere Straftat rechtfertigt. Daher wurde das Urteil des örtlichen Gerichts bestätigt.
2. Kassationsgerichtshof, 4. Strafkammer — Fallnummer: 2023/3410, Entscheidungsnummer: 2023/15400
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Fallzusammenfassung: Der Angeklagte versuchte, Kontakt zum Opfer aufzunehmen, das er treffen wollte, von dem er jedoch eine negative Antwort erhielt. Er wartete lange vor ihrem Haus, hinterließ wiederholt Blumen und Geschenke und rief von verschiedenen Telefonnummern aus an. Zu seiner Verteidigung gab der Angeklagte an, er habe lediglich seine Gefühle ausdrücken wollen.
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Urteil des Obersten Gerichtshofs: Der Oberste Gerichtshof betonte, dass die Handlungen des Angeklagten nicht einvernehmlich und anhaltend waren und dass diese gegen den Willen des Opfers erfolgten Nachstellungen und Kontakte bei dem Opfer Angst und Unsicherheit auslösten. Das Gericht befand, dass die Verteidigung des Angeklagten mit dem Argument eines „emotionalen Motivs“ die Begehung der Straftat nicht aufhebt und erklärte das Urteil für rechtmäßig.
3. Kassationsgerichtshof, 4. Strafkammer — Fallnummer: 2022/21100, Entscheidungsnummer: 2023/4120
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Fallzusammenfassung: Gegen den Angeklagten wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er die Geschädigte wiederholt mit Nachrichten belästigt und sie an ihrem Arbeitsplatz verfolgt hatte. Während des Prozesses gab die Geschädigte an, ihre Anzeige sowohl während der Ermittlungs- als auch der Anklagephase zurückgezogen zu haben.
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Urteil des Obersten Gerichtshofs: Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass die Ermittlung und Verfolgung des in Artikel 123/A Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches geregelten Straftatbestands der fortgesetzten Nachstellung von einer Anzeige abhängig ist. Er erachtete die Fortsetzung des Verfahrens und die Verhängung einer Verurteilung, ohne dass der Fall eingestellt werden sollte, wenn das Opfer seine Anzeige innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzieht, als Grund für eine Aufhebung des Urteils.
Stalking-Verbrechen: Bewertung und Schlussfolgerung
Stalking ist ein modernes Verbrechen, das die persönliche Unverletzlichkeit, die psychische Integrität und das Recht auf ein Leben in Frieden unmittelbar verletzt und insbesondere durch die einfache Kommunikation im digitalen Zeitalter weit verbreitet ist. Diese Bestimmung, die durch Artikel 123/A des türkischen Strafgesetzbuches rechtlich geschützt ist, ist revolutionär, da sie den psychischen Druck und die heimtückischen Verhaltensweisen, die der Gewalt gegen die Opfer vorausgehen, rechtlich unter Strafe stellt.
Die in der Praxis und in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hervorgehobenen Kernfragen lassen sich unter folgenden Überschriften zusammenfassen:
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Unfreiwilliger Kontakt und das Element der Angst: Damit eine Handlung als Straftat gilt, genügt ein einmaliger Kontakt nicht; die Handlungen müssen anhaltend und fortwährend sein. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass diese gegen den Willen des Opfers erfolgten Nachstellungen und Kontakte konkrete Angst, Beklemmung oder Unbehagen beim Opfer hervorgerufen haben. Dies ist ein grundlegendes materielles und moralisches Element.
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Erschwerende Umstände und Besonderheiten: Der Gesetzgeber hat die Strafen erhöht, wenn die Straftat gegen einen ehemaligen Ehepartner, ein Kind oder in der Nähe des Wohnorts oder Arbeitsplatzes begangen wird. Zwar kann diese Straftat grundsätzlich angezeigt werden, was dem Opfer hinsichtlich seines Willens und seiner Absicht, Anzeige zu erstatten, erhebliche Flexibilität einräumt, doch werden bei der Beurteilung erschwerender Umstände auch Belange der öffentlichen Ordnung berücksichtigt.
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Das Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und dem Gesetz: Gerichtsentscheidungen betonen eindeutig, dass emotionale Motive oder Rechtfertigungen wie der „Kommunikationswunsch“ Handlungen, die den Frieden und die Ruhe des Opfers systematisch stören, nicht rechtfertigen. Die wirksame Anwendung des Gesetzes gegen Stalking spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der psychischen Grenzen des Einzelnen und bei der Verhinderung von Gewaltspiralen, bevor diese in physische Gewalt eskalieren.