Straftat der Manipulation des Kilometerzählers eines Fahrzeugs
Stellt ein Käufer fest, dass der Kilometerstand eines Gebrauchtwagens manipuliert wurde, hat er das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Verkäufer, die Fahrzeuge mit verändertem Kilometerstand anbieten, gelten laut Oberstem Gerichtshof als Betrüger. Ihnen drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie sich durch den Verkauf solcher Fahrzeuge unrechtmäßig bereichern.
Die strafrechtlichen Aspekte des Verbrechens der Manipulation des Kilometerzählers eines Fahrzeugs
Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen gilt die Manipulation des Kilometerzählers als „versteckter Mangel“. Gemäß Artikel 227 des türkischen Obligationenrechts ist der Käufer, der für etwaige Mängel der verkauften Ware verantwortlich ist, verpflichtet, dem Käufer folgende optionale Rechte einzuräumen:
- Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, indem er den gekauften Artikel zurücksendet.
- Durch den Erhalt des gekauften Artikels kann ein dem Mangel entsprechender Preisnachlass verlangt werden.
- Sofern keine übermäßigen Kosten entstehen, kann eine kostenlose Reparatur beantragt werden, wobei alle Kosten vom Käufer zu tragen sind.
- Der Käufer kann einen Umtausch gegen einen gleichwertigen, fehlerfreien Artikel verlangen.
Alle oben genannten Situationen stellen optionale Rechte dar. Mit anderen Worten: Eine geschädigte Person, die nach dem Kauf eines Fahrzeugs feststellt, dass dessen Kilometerstand manipuliert wurde, hat das Recht, eine dieser Optionen zu wählen.
Verjährungsfrist für Fälle
Ein Käufer, der feststellt, dass der Kilometerstand eines Gebrauchtwagens manipuliert wurde, muss innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnisnahme der Unstimmigkeit Klage erheben. Diese Frist gilt jedoch nur, wenn der Verkäufer keine Kenntnis von dem Sachverhalt hatte. Wurde der Mangel am Fahrzeug dem Käufer also arglistig verschwiegen, findet die Verjährungsfrist keine Anwendung.
Für weitere Informationen und Unterstützung in dieser Angelegenheit können Sie sich an die erfahrenen Anwälte unserer Kanzlei wenden.
