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Antrag auf Lohn- und Entschädigungsansprüche nach Wiedereinstellungsentscheidung

ZUM DIENSTGERICHT
….

Kläger:
[Name und Nachname] (Türkische Personalausweisnummer: …)
Adresse: …

Rechtsanwalt:
Rechtsanwalt [Name und Nachname]
Adresse: …
Telefon: …

BEKLAGTER:
[Firmenname] Personalabteilung
Adresse: …

BETREFF: Anspruch auf Einziehung ausstehender Abfindung, Kündigungsentschädigung und Differenzen beim Jahresurlaub nach einer Wiedereinstellungsentscheidung.

Wert der Forderung: … TL


ERKLÄRUNGEN

  1. Mein Mandant begann seine Tätigkeit bei der Beklagten [Firmenname] am [Datum] als [Positionsbezeichnung] und erbrachte über viele Jahre hinweg hervorragende Leistungen. Während seiner Beschäftigung erhielt mein Mandant weder Verwarnungen noch disziplinarische Maßnahmen; im Gegenteil, er wurde von seinem Arbeitgeber wiederholt gelobt. Dennoch wurde sein Arbeitsvertrag am [Beendigungsdatum] ohne triftigen Grund gekündigt.
  2. Mein Mandant reichte beim [Zuständigen Arbeitsgericht] Klage auf Wiedereinstellung ein, da er die Kündigung seines Arbeitsvertrags für ungerechtfertigt hielt. Nach der Verhandlung entschied das Gericht mit Urteil vom [Datum] und Aktenzeichen [Aktenzeichen], dass die Kündigung nicht aus einem triftigen Grund erfolgt war, und ordnete die Wiedereinstellung meines Mandanten an.
  3. Nach der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung beantragte mein Mandant am [Datum] über einen Notar beim beklagten Arbeitgeber die Wiedereinstellung. Der Arbeitgeber wies den Antrag jedoch zurück und zahlte meinem Mandanten gemäß Gerichtsentscheidung den Lohn für die Zeit der Arbeitslosigkeit sowie eine Entschädigung für die unterlassene Wiedereinstellung.
  4. Der beklagte Arbeitgeber berechnete und zahlte meinem Mandanten jedoch weniger als die volle Abfindung, Kündigungsentschädigung und den vollen Urlaubsanspruch, die ihm nach der Kündigung zustanden. Laut Arbeitsrecht und etablierter Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die viermonatige Arbeitslosigkeit nach der Wiedereinstellungsentscheidung in die Beschäftigungsdauer meines Mandanten einzurechnen, und die Berechnung muss ab dem Datum der Nichtwiedereinstellung als Kündigungsdatum erfolgen. Trotzdem berücksichtigte der beklagte Arbeitgeber diesen Zeitraum nicht in der Berechnung und zahlte meinem Mandanten, ohne Gehaltserhöhungen zu berücksichtigen, zu wenig.
  5. Der Arbeitsvertrag meines Mandanten gilt mit dem Datum der Nichtwiedereinstellung als beendet. Der beklagte Arbeitgeber hätte in diesem Fall die vier Monate, die der Betriebszugehörigkeit meines Mandanten hinzugerechnet worden wären, sowie die in diesem Zeitraum erfolgten Gehaltserhöhungen berücksichtigen müssen. Durch die Missachtung dieser Rechte ist meinem Mandanten jedoch ein finanzieller Schaden entstanden.
  6. Wie im Urteil des Obersten Gerichtshofs festgestellt wurde: „Nach einer Entscheidung über die Wiedereinstellung müssen die Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der Abfindung, der Kündigungsentschädigung und des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.“ Demzufolge muss der ausstehende Teil der meinem Mandanten zustehenden Abfindung, Kündigungsentschädigung und des Urlaubsanspruchs zuzüglich der ab dem Datum der Klageerhebung anfallenden gesetzlichen Zinsen eingetrieben werden.
  7. Aus diesen Gründen ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen, um die dem beklagten Arbeitgeber geschuldeten ausstehenden Zahlungen einzutreiben.

BEWEIS

  1. Der Beschluss des [Zuständigen Arbeitsgerichts] vom [Datum] mit der Aktennummer [Fallnr.], [Beschlussnr.]
  2. Bestätigungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs
  3. Die am [Datum] datierte Mitteilung über den Antrag meines Mandanten auf Aufnahme einer Beschäftigung, die durch einen Notar erfolgte,
  4. Beschäftigungsnachweise und Sozialversicherungsbescheinigungen,
  5. Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  6. Zeugenaussagen,
  7. Sachverständigengutachten und andere rechtliche Beweismittel.

ZEUGEN

  1. [Name und Nachname] (Türkische Personalausweisnummer: …)
    Adresse: …
  2. [Name und Nachname] (Türkische Personalausweisnummer: …)
    Adresse: …

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Arbeitsgesetz Nr. 4857, türkisches Obligationenrecht, Zivilprozessordnung und andere einschlägige Rechtsvorschriften.


SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE

Aus den oben genannten Gründen;

  1. Die Differenz der Abfindung in TL wird vorerst anhand des höchsten Bankeinlagenzinssatzes berechnet, der ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gilt
  2. Aktuell beträgt die Differenz der Abfindungszahlungen … TL, zuzüglich der ab dem Datum der Klageerhebung anfallenden gesetzlichen Zinsen
  3. Aktuell beträgt die Differenz beim Jahresurlaubsgeld … TL, zuzüglich der ab dem Datum der Klageerhebung anfallenden gesetzlichen Zinsen
  4. Als Rechtsbeistand beantrage und fordere ich höflichst, dass das Gericht den Beklagten zur Zahlung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren verpflichtet.

Datum: …/…/…
Anwalt des Klägers
: [Name und Nachname des Anwalts]
Unterschrift

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