Antrag auf einvernehmliche Scheidung wegen des grundlegenden Scheiterns der Ehe – Scheidungsanwalt
VOR DEM FAMILIENGERICHT
ISTANBUL
Kläger: (Türkische Republik-Identifikationsnummer: XXXX)
Rechtsanwalt: Rechtsanwalt (Name, Nachname, Registrierungsnummer bei der Anwaltskammer: XXXX)
ANGEKLAGTER: (Türkische Republik-Identifikationsnummer: XXXX)
BETREFF: Antrag auf einvernehmliche Scheidung wegen des grundlegenden Scheiterns der Ehe.
ERKLÄRUNGEN:
-
Meine Mandantin und der Beklagte haben am (Datum) geheiratet. Die Parteien haben ein gemeinsames Kind, geboren am (Name und Geburtsdatum des Kindes).
-
Die Parteien gerieten während ihres Aufenthalts in (dem Land) und ihrer gesamten Ehe in zahlreiche Streitigkeiten und mussten mehrfach feststellen, dass sie einander unwiderruflich verletzt und den Respekt voreinander verloren hatten. Nach diesen Auseinandersetzungen räumten sie ruhig ein, dass die Grundlagen ihrer Ehe erschüttert waren und das Zusammenleben sie nicht mehr glücklich machte. Daraufhin kehrte die Beklagte nach (dem Land) zurück. Diese Situation machte die Ehe für beide Parteien unerträglich, und die Ehe wurde faktisch geschieden.
-
Die Beklagte und die Mandantin haben sich einvernehmlich über die finanziellen, materiellen und moralischen Folgen der Scheidung sowie über den Unterhalt geeinigt. Beide Parteien sehen keinen Nutzen mehr in der Fortsetzung der Ehe. Da die Fortsetzung der Ehe weder Vorteile noch Hoffnung bietet, ist die Einreichung dieser Klage notwendig geworden.
BEWEISMITTEL: Bevölkerungsregister, Scheidungsvereinbarung und andere rechtliche Beweismittel.
RECHTSGRUNDLAGE: Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuches, die Zivilprozessordnung und einschlägige Rechtsvorschriften.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG: Aus den oben genannten Gründen beantrage und fordere ich höflichst, dass das Gericht aufgrund des grundlegenden Scheiterns der Ehe eine einvernehmliche Scheidung ausspricht und dass das vorgelegte Scheidungsprotokoll als rechtskräftiges Urteil anerkannt wird.
(Geschichte)
(Name, Nachname, Unterschrift des Anwalts)