Antrag auf einstweilige Unterhaltszahlung
ZUM FAMILIENGERICHT / ISTANBUL
KLÄGER:Melis Güngör – 12345678901 – Karahan Mahallesi, Su Caddesi, Kılıç Sokak, No:2, Apartment:8, Beşiktaş, Istanbul
VERTRETER:Didem Apaydın – Hisar Mahallesi, Akar Caddesi, Yalı Sokak, No:10, Apartment:12, Beylikdüzü, Istanbul – 05555552222
BEKLAGTER:Yusuf Güngör – Karahan Mahallesi, Su Caddesi, Kılıç Sokak, Nr. 2, Wohnung: 8, Beşiktaş, Istanbul
BETREFF:Vorläufiger Unterhalt
ERKLÄRUNGEN:
1. Meine Mandantin heiratete den Beklagten am 19. August 2021. Sie haben eine zweijährige Tochter namens Ayça. Meine Mandantin hatte aufgrund von körperlicher und psychischer Gewalt seitens des Beklagten Probleme mit ihm. Wegen der Streitigkeiten und der von ihm verübten Gewalt zog meine Mandantin für einige Zeit zu ihren Eltern.
2. Meine Mandantin bat den Beklagten aufgrund der finanziellen Notlage ihrer Eltern und des Bedarfs ihres zweijährigen Kindes um Unterstützung. Der Beklagte lehnte die Bitte jedoch ab. Da der Beklagte meiner Mandantin und ihrem Kind keine Hilfe oder Unterstützung zukommen ließ, ist die Einreichung dieser Klage notwendig geworden.
BEWEISMITTEL: 1) Zeugenaussage, 2) Einwohnerregistereintrag, 3) Sonstige rechtliche Beweismittel.
ZEUGE:
1-Pınar Gören-34567890987-Armağan Mahallesi, Huzur Caddesi, Park Sokak, Nr. 8, Wohnung: 1, Küçükçekmece, Istanbul
RECHTSGRUNDLAGE: Artikel 195 und 197 des türkischen Zivilgesetzbuches sowie einschlägige Rechtsvorschriften.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG: Wie oben kurz erläutert, beantrage und fordere ich höflichst, dass der Beklagte verurteilt wird, der Klägerin im Namen meiner Mandantin, die getrennt lebt, einen vorläufigen Unterhalt in Höhe von 10.000 Türkischen Lira monatlich und für das gemeinsame Kind in Höhe von 15.000 Türkischen Lira monatlich zu zahlen. 20.09.2024
Anwalt des Klägers
DIDEM APAYDIN
UNTERSCHRIFT
