Antrag auf Aufhebung der Ablehnungsentscheidung bezüglich der Waffenbesitzkarte und auf Wiedergutmachung der Rechtsverletzung
AN DAS PFLICHTIGE VERWALTUNGSGERICHT
VON ANKARA
Kläger:
Name und Nachname – (Türkische Identitätsnummer)
Adresse
Rechtsanwalt:
Name und Nachname des Anwalts,
Adresse
BEKLAGTER:
… Gouvernement
(in Vertretung der Generaldirektion für Sicherheit, Abteilung Lizenzierung des Gouvernements …)
Adresse
BETREFF:
Dies ist ein Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der beklagten Verwaltung, den Antrag des Mandanten auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte abzulehnen, sowie auf Wiedergutmachung eines etwaigen daraus resultierenden Rechtsverlusts.
ERKLÄRUNGEN:
- Mein Mandant, der im Rahmen seiner Auftragstätigkeit berufsbedingten Risiken ausgesetzt ist, hat zum Schutz seiner eigenen Sicherheit eine Waffenbesitzkarte für eine auf seinen Namen registrierte Pistole der Marke Sarsılmaz im Kaliber 9 mm mit der Seriennummer … beantragt. Der Antrag wurde am … bei der zuständigen Behörde eingereicht, jedoch hat die Behörde meinem Mandanten bisher weder schriftlich noch mündlich geantwortet.
- Auf die mündlichen Anträge des Mandanten verwies die Staatsanwaltschaft auf das Verfahren mit dem Aktenzeichen …/… des Strafgerichts erster Instanz . In diesem Verfahren wird dem Mandanten der Straftatbestand der „Annahme oder des Erwerbs von Diebesgut“ (Artikel 165 des türkischen Strafgesetzbuches) zur Last gelegt . Das Verfahren ist jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, und es liegt kein Schuldspruch vor.
- Auf Antrag des Mandanten wurde am 14.04.2011 bei der zuständigen Behörde ein Schreiben eingereicht, in dem die Begründung für die Ablehnung des Antrags gefordert wurde (Anlage 1). In der Antwort der Behörde wurde jedoch mitgeteilt, dass das Verfahren bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ausgesetzt sei, und dabei auf Artikel 16(d) der Verordnung über Schusswaffen, Messer und andere Werkzeuge verwiesen. Der betreffende Artikel besagt, dass die Bearbeitung von Lizenzanträgen gegen Personen, deren Gerichtsverfahren noch laufen, bis zur Rechtskraft der Entscheidung ausgesetzt wird (Anlage 2).
- Die Ablehnung des Antrags meines Mandanten durch die Behörde ist rechtswidrig. Der angebliche Verstoß gegen Artikel 165 des türkischen Strafgesetzbuches fällt nicht unter die Straftatbestände der von der beklagten Behörde angeführten Verordnung. Dennoch hat die Behörde ihr Ermessen missbraucht, indem sie den Antrag meines Mandanten aussetzte und damit dessen Persönlichkeitsrechte verletzte.
- der 10. Kammer des Staatsrats (E. 1994/6276, K. 1996/1682) , darf die Erteilung einer Lizenz nicht dem willkürlichen Ermessen der Verwaltung überlassen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass mein Mandant eine kriminelle Neigung hat, und die Ablehnung des Lizenzantrags aufgrund eines laufenden Verfahrens ist rechtswidrig und unbillig.
- der 10. Kammer des Staatsrats (E. 1987/2461, K. 1990/526) , stellt die Ablehnung eines Lizenzantrags einen Missbrauch des Ermessens ohne Rechtsgrundlage dar. Die Ablehnung des Lizenzantrags des Mandanten beruht auf einer Fehlinterpretation der Vorschriften und ist rechtswidrig.
- Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Antrag des Mandanten auf eine Waffenbesitzkarte im Hinblick auf die rechtlichen und persönlichen Sicherheitsbedürfnisse gerechtfertigt und angemessen ist. Das Vorgehen der beklagten Behörde entbehrt jeder Rechtsgrundlage und stellt eine Verletzung der Rechte des Mandanten dar.
BEWEIS:
- Verordnung Nr. 6136
- Beschlüsse des Staatsrats
- Antragsformular (Anlage 1)
- Antwortschreiben der Verwaltung (Anhang 2)
- Die Ermittlungen dauern an
RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
- Verordnung Nr. 6136
- Relevante Gesetze und Gerichtsentscheidungen
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE:
Aus den oben genannten Gründen:
- Die Aufhebung der rechtswidrigen Handlung der beklagten Verwaltung,
- Ich beantrage, dass auf die Beschwerden meines Mandanten eingegangen wird und ihm eine Waffenbesitzkarte erteilt wird
- Ich bitte höflichst darum, dass das Gericht den Beklagten zur Zahlung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren verpflichtet
Datum: …/…/… Name und Nachname des Anwalts des Klägers Unterschrift