Öffentlicher Beschaffungsdienstleistungsvertrag
Öffentlicher Beschaffungsdienstleistungsvertrag
PARTEIEN
Auf der einen Seite ……………………………………… („Verwaltung“),
Auf der anderen Seite ……………………………………… („Auftragnehmer“)
ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von ………………………………… Dienstleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der von der ………………………………… Verwaltung eröffneten Ausschreibung, die Durchführung dieser Dienstleistung sowie die Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien.
ARTIKEL 2 – LEISTUNGSUMFANG
2.1. Der Auftragnehmer erbringt die in den technischen Leistungsbeschreibungen der Ausschreibung aufgeführten Arbeiten und Dienstleistungen vollständig.
2.2. Die Vertragslaufzeit beträgt ………… Jahre, wobei der Vertragsbeginn am ………… und das Vertragsende am ………… ist.
2.3. Die für die Leistungserbringung benötigten Geräte, Fahrzeuge und das Personal werden vom Auftragnehmer gestellt.
ARTIKEL 3 – PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
3.1. Bei der Erbringung der Dienstleistung die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen und des Gesetzes Nr. 4735 über öffentliche Auftragsvergaben zu beachten.
3.2. Die von der Verwaltung festgelegten Standards und Qualitätskriterien einzuhalten.
3.3. Die Kontinuität der Dienstleistung zu gewährleisten und Unterbrechungen bei der Ausführung der Arbeiten zu verhindern.
3.4. Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen und das Personal entsprechend zu schulen.
3.5. Die notwendige Versicherung abzuschließen, um etwaige Schäden, die während der Leistungserbringung entstehen können, abzudecken.
ARTIKEL 4 – VERPFLICHTUNGEN DER VERWALTUNG
4.1. Dem Auftragnehmer den für die Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Arbeitsplatz, die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.
4.2. Die notwendige Aufsicht und Anleitung zu gewährleisten, damit der Auftragnehmer seine Arbeiten ordnungsgemäß ausführen kann.
4.3. Die Zahlungen an den Auftragnehmer innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen und Bedingungen zu leisten.
ARTIKEL 5 – PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Die Servicegebühr beträgt …………… TL zzgl. MwSt., und die Zahlungen erfolgen in ………… Perioden.
5.2. Der Auftragnehmer legt der Verwaltung regelmäßig Fortschrittsberichte vor.
5.3. Die Zahlungen erfolgen vorbehaltlich der vollständigen und spezifikationsgemäßen Fertigstellung der Arbeiten.
ARTIKEL 6 – SICHERHEIT
6.1. Der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von %……… des Vertragspreises zu leisten.
6.2. Die Garantie wird nach Fertigstellung der Arbeiten und Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückerstattet.
ARTIKEL 7 – STRAFKLAUSELN UND HAFTUNG
7.1. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung nicht fristgerecht oder vollständig, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von ………… TL pro Tag fällig.
7.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch sein Verschulden entstandenen Schäden zu ersetzen.
ARTIKEL 8 – PRÜFUNG UND ABNAHME
8.1. Die Beamten der Verwaltung sind berechtigt, während der Leistungserbringung Inspektionen jeglicher Art durchzuführen.
8.2. Die Arbeiten gelten nach Abschluss des von der Verwaltung durchgeführten Abnahmeverfahrens als abgeschlossen.
ARTIKEL 9 – DAUER UND BEENDIGUNG
9.1. Dieser Vertrag gilt für einen Zeitraum von ………… Jahren.
9.2. Sollte der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Verwaltung den Vertrag ohne schriftliche Mitteilung kündigen.
ARTIKEL 10 – BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Für die Beilegung von Streitigkeiten gilt türkisches Recht, und die zuständige Behörde sind die ………………… Verwaltungsgerichte.
Name des Verwaltungsauftragnehmers – Unterschrift Name – Unterschrift
YAĞMUR YORULMAZ, STUDENT DER RECHTSFAKULTÄT
