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Fusionen und Spaltungen in der Türkei: Unternehmensumstrukturierung, Gläubigerschutz, Arbeitnehmerrechte und steuerneutrale Übertragungen

Einführung

Fusionen und Aufspaltungen zählen zu den wichtigsten Instrumenten der Unternehmensrestrukturierung für in der Türkei tätige Unternehmen. Eine Fusion kann zur Konsolidierung von Konzerngesellschaften, zur Beseitigung von Doppelstrukturen, zur Integration übernommener Unternehmen oder zur Vereinfachung von Eigentümerstrukturen genutzt werden. Eine Aufspaltung kann Geschäftsbereiche trennen, Vermögenswerte auf verschiedene Tochtergesellschaften verteilen, einen Geschäftsbereich für Investitionen oder den Verkauf vorbereiten oder operative Risiken isolieren.

Diese Transaktionen sind jedoch nicht bloß vertragliche Vermögensübertragungen. Eine nach türkischem Recht durchgeführte Fusion oder Spaltung kann die automatische Übertragung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Verträgen und Arbeitsverhältnissen durch gesamtschuldnerische Rechtsnachfolge zur Folge haben. Die Transaktion muss daher unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher, arbeitsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und regulatorischer Bestimmungen geplant werden.

Die wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen sind in den Artikeln 134–194 des türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102 („TCC“) festgelegt. Steuerneutrale Umstrukturierungen werden gesondert in den Artikeln 19 und 20 des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 5520 geregelt. Die Einhaltung des TCC garantiert nicht automatisch Steuerneutralität: Die gesellschaftsrechtliche Transaktion und ihre steuerliche Behandlung müssen unabhängig voneinander geprüft werden. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Was versteht man unter einer Fusion nach türkischem Recht?

Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (TCC) können Unternehmen auf zwei Hauptarten fusionieren:

  1. Fusion durch Übernahme, bei der ein Unternehmen ein anderes Unternehmen aufnimmt; oder
  2. Fusion durch Gründung einer neuen Gesellschaft, bei der sich zwei oder mehr Unternehmen zu einer neu gegründeten Einheit zusammenschließen.

Bei einer Verschmelzung durch Übernahme wird das übernehmende Unternehmen als übernehmendes Unternehmen bezeichnet, während das Unternehmen, dessen Rechtspersönlichkeit erlischt, als übertragendes Unternehmen gilt. Mit der Eintragung der Verschmelzung gehen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Unternehmens automatisch vollständig auf das übernehmende Unternehmen über. Das übertragende Unternehmen wird ohne Liquidation aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht. Seine Aktionäre werden in der Regel gemäß dem vereinbarten Umtauschverhältnis zu Aktionären des übernehmenden Unternehmens. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Das türkische Handelsgesetzbuch (TCC) regelt auch, welche Unternehmensformen fusionieren dürfen. Kapitalgesellschaften können mit anderen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften fusionieren und Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften übernehmen. Für Personengesellschaften und Genossenschaften gelten andere Regeln. Die geplante Struktur sollte daher frühzeitig geprüft werden, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Unternehmen rechtlich zur Fusion berechtigt sind. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Was versteht man unter einer Aufspaltung nach türkischem Recht?

Das TCC erkennt sowohl vollständige als auch teilweise Aufspaltungen.

Bei einer vollständigen Abspaltung wird das gesamte Vermögen der abgespaltenen Gesellschaft aufgeteilt und auf zwei oder mehr Gesellschaften übertragen. Die Aktionäre der abgespaltenen Gesellschaft erhalten Anteile und Rechte an den übernehmenden Gesellschaften. Die abgespaltene Gesellschaft erlischt anschließend und wird aus dem Handelsregister gelöscht.

Bei einer Teilabspaltung werden Teile des Vermögens eines Unternehmens auf bestehende oder neu gegründete Unternehmen übertragen. Je nach gewähltem Modell erhalten entweder die Aktionäre des abgespaltenen Unternehmens Anteile an den übernehmenden Unternehmen oder das abgespaltene Unternehmen selbst erhält diese Anteile und begründet ein Tochtergesellschaftsverhältnis. Gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch (TCC) können Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften aufgeteilt werden. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Der Aufspaltungsvertrag bzw. -plan muss die Vermögenswerte, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verträge und sonstigen Rechte jeder übertragenen Geschäftseinheit klar zuordnen. Jede unklare oder unvollständige Zuordnung kann zu Streitigkeiten zwischen den Unternehmen führen und die Geschäftsführung haftbar machen.

Unternehmensrechtliches Verfahren für eine Fusion in der Türkei

Eine Standardfusion erfordert üblicherweise eine koordinierte Abfolge von Unternehmensmaßnahmen.

Vorläufige rechtliche und finanzielle Prüfung

Vor der Erstellung der formellen Dokumente sollten die Unternehmen Folgendes prüfen:

  • Unternehmensregister und Aktionärsstrukturen;
  • Finanzberichte und Steuerverbindlichkeiten;
  • Materielle Verträge und Kontrollwechselklauseln;
  • Immobilien, geistiges Eigentum und Lizenzen;
  • Anhängige Gerichts- und Vollstreckungsverfahren;
  • Beschäftigungspflichten;
  • Genehmigungen der Aufsichtsbehörden und wettbewerbsrechtliche Anforderungen.

Diese Überprüfung ist besonders wichtig, da das übernehmende Unternehmen mit der Eintragung ins Handelsregister Rechtsnachfolger der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des abgebenden Unternehmens wird.

Fusionsvereinbarung

Die Leitungsorgane der beteiligten Unternehmen müssen einen schriftlichen Fusionsvertrag ausarbeiten und unterzeichnen. Dieser Vertrag regelt üblicherweise die Identität der Unternehmen, das Aktientauschverhältnis, etwaige Ausgleichszahlungen, die Rechte der Aktionäre und Inhaber von Sonderrechten, den Bilanzstichtag sowie die Folgen für die Beschäftigten.

Fusionsbericht und Finanzdokumente

Die Leitungsorgane erstellen in der Regel einen Fusionsbericht, in dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe für die Transaktion, das Umtauschverhältnis, die Auswirkungen auf Aktionäre und Gläubiger sowie die Folgen für die Arbeitnehmer erläutert werden.

Eine Zwischenbilanz ist erforderlich, wenn zwischen dem Bilanzstichtag und der Unterzeichnung des Fusionsvertrags mehr als sechs Monate vergangen sind oder wenn sich nach der letzten Bilanz wesentliche Änderungen im Vermögen der beteiligten Unternehmen ergeben haben.

Bei vereinfachten Fusionen können bestimmte Dokumentations- und Genehmigungsanforderungen reduziert werden, insbesondere wenn das übernehmende Unternehmen alle oder mindestens 90 % der Stimmrechte des abgebenden Unternehmens besitzt und die gesetzlichen Minderheitenschutzbestimmungen erfüllt sind. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Prüfung und Genehmigung durch die Aktionäre

Die Fusionsdokumente und die relevanten Finanzberichte müssen den Aktionären gemäß den gesetzlichen Prüfungsvorschriften zugänglich gemacht werden. Der Fusionsvertrag wird anschließend den zuständigen Hauptversammlungen vorgelegt.

Die Genehmigungsschwellenwerte variieren je nach Rechtsform der beteiligten Unternehmen und den Bedingungen der Transaktion. Höhere Schwellenwerte können gelten, wenn die Fusion zusätzliche Zahlungsverpflichtungen, persönliche Leistungsverpflichtungen, persönliche Haftung oder einen obligatorischen Barausstieg für Aktionäre mit sich bringt. (Türkische Große Nationalversammlung CDM)

Handelsregistereintragung

Nach der Genehmigung stellen die Leitungsorgane einen Antrag an die zuständigen Handelsregisterbehörden. Mit der Eintragung wird die Fusion rechtskräftig. In diesem Moment gehen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft automatisch auf die übernehmende Gesellschaft über, und die übertragende Gesellschaft erlischt.

Anträge auf Eintragung in das türkische Handelsregister werden in der Regel über das Zentrale Registerführungssystem (MERSİS) bearbeitet, und eintragungsfähige Sachverhalte werden im türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Unternehmensverfahren für eine Aufspaltung

Für eine Aufspaltung ist entweder eine Aufspaltungsvereinbarung oder ein Aufspaltungsplan.

Ein Abspaltungsvertrag kommt zum Einsatz, wenn Vermögenswerte auf ein oder mehrere bestehende Unternehmen übertragen werden. Ein Abspaltungsplan regelt die Zuteilung der übertragenen Vermögenswerte an neu gegründete Unternehmen. Beide Dokumente müssen schriftlich verfasst und von der Hauptversammlung genehmigt werden.

Die Dokumentation sollte alle zu übertragenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Zuteilung der Anteile, den Bilanzstichtag, die den Aktionären gewährten Rechte sowie die Auswirkungen auf Mitarbeiter und Gläubiger ausweisen.

Eine Zwischenbilanz ist erforderlich, wenn die letzte Bilanz älter als sechs Monate ist oder sich die Finanzlage des Unternehmens wesentlich verändert hat. Aktionäre müssen in der Regel vor der Hauptversammlung Zugang zu den Abspaltungsdokumenten und dem Jahresabschluss erhalten. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Anders als bei einer Fusion ist das Gläubigerschutzverfahren bei einer Abspaltung in der Regel abgeschlossen, bevor die Hauptversammlung der Transaktion zustimmt. Die Leitungsorgane legen der Hauptversammlung den Abspaltungsvertrag bzw. -plan vor, nachdem die erforderlichen Sicherheiten gestellt oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Sicherheitsleistung nachgewiesen wurden. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Die Aufspaltung wird mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Die im Aufspaltungsinventar aufgeführten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehen dann automatisch auf die jeweiligen Empfängergesellschaften über.

Schutz der Aktionäre

Bei einer Fusion oder Aufspaltung muss der wirtschaftliche Wert der Aktionärsrechte erhalten bleiben.

Bei einer Fusion erhalten die Aktionäre des übertragenden Unternehmens Anteile und Rechte am übernehmenden Unternehmen, die dem Wert ihrer bisherigen Beteiligungen entsprechen. Die Berechnung muss Unternehmenswerte, Stimmrechte und andere wesentliche Faktoren berücksichtigen. Eine begrenzte Ausgleichszahlung kann zur Behebung mathematischer Differenzen im Umtauschverhältnis verwendet werden.

Der Fusionsvertrag kann Investoren die Wahl zwischen Anteilen am übernehmenden Unternehmen und einer Barabfindung bieten. Rechtlich gesehen kann er auch ausschließlich eine Barabfindung vorsehen. Transaktionen mit obligatorischer Genehmigung einer Abfindung unterliegen erhöhten Anforderungen. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Bei einer Abspaltung können die Anteile proportional oder disproportional verteilt werden. Eine proportionale Abspaltung erhält die bestehenden Eigentumsverhältnisse der Aktionäre in den übernehmenden Unternehmen aufrecht. Eine disproportionale Abspaltung führt zu veränderten Eigentumsverhältnissen und erfordert in der Regel eine deutlich höhere Zustimmungsschwelle.

Aktionäre, deren Rechte nicht ausreichend gewahrt wurden, können beim zuständigen Handelsgericht einen Antrag auf angemessenen Ausgleich stellen. Ansprüche auf Nichtigerklärung können auch dann entstehen, wenn zwingende Bestimmungen für Fusionen oder Spaltungen verletzt wurden, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Gläubigerschutz bei Fusionen

Gläubiger haben kein generelles Vetorecht gegen eine Fusion, aber das türkische Handelsgesetzbuch (TCC) räumt ihnen bestimmte Sicherungsrechte ein.

Die Gläubiger der beteiligten Unternehmen können innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden der Verschmelzung Sicherheiten vom übernehmenden Unternehmen verlangen. Die beteiligten Unternehmen müssen die Gläubiger durch die vorgeschriebenen Bekanntmachungen benachrichtigen.

Sicherheiten sind möglicherweise nicht erforderlich, wenn nachgewiesen wird, dass die Fusion die betreffende Forderung nicht gefährdet. Sofern andere Gläubiger dadurch nicht benachteiligt werden, kann das Unternehmen die Schulden begleichen, anstatt Sicherheiten zu leisten. (Türkische Große Nationalversammlung, CDM)

Die Gläubigeranalyse sollte sich nicht auf Bankdarlehen beschränken. Sie sollte auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Garantien, Eventualverbindlichkeiten, anhängige Rechtsstreitigkeiten, Steuerrisiken, Leasingverpflichtungen und vertragliche Freistellungen umfassen.

Darlehens- und Handelsverträge sollten auch auf Klauseln zu Kontrollwechsel, Umstrukturierung, Benachrichtigung, Zustimmung oder Kündigung geprüft werden. Obwohl Vermögenswerte und Verbindlichkeiten kraft Gesetzes übertragen werden können, können Vertragsverletzungen dennoch entstehen, wenn zwingende Benachrichtigungs- oder Zustimmungspflichten missachtet werden.

Gläubigerschutz bei Abspaltungen

Der Gläubigerschutz spielt bei Abspaltungen eine größere Rolle, da die Vermögensbasis eines Unternehmens auf mehrere juristische Personen aufgeteilt werden kann.

Gläubiger müssen aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden und Sicherheiten zu beantragen. Dies erfolgt durch dreimalige Bekanntmachung im Abstand von sieben Tagen im türkischen Handelsregisterblatt und gegebenenfalls auf der Website des Unternehmens. Teilnehmende Unternehmen müssen die Forderungen der Gläubiger sichern, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist anmelden.

Die Pflicht zur Stellung von Sicherheiten kann entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass die Abspaltung die Forderungen nicht gefährdet. Werden andere Gläubiger dadurch nicht benachteiligt, kann das betroffene Unternehmen die Forderung stattdessen begleichen. (Handelsministerium)

Das türkische Handelsgesetzbuch (TCC) enthält auch einen Mechanismus zur sekundären Haftung. Kommt das Unternehmen, dem eine Haftung zugewiesen wurde, seinen Verpflichtungen nicht nach und treten bestimmte Vollstreckungs- oder Insolvenzbedingungen ein, können andere an der Abspaltung beteiligte Unternehmen als sekundäre Schuldner gesamtschuldnerisch haften. Dieser Mechanismus macht eine genaue Haftungszuweisung und eine Solvenzanalyse nach Abschluss der Abspaltung besonders wichtig. (Türkische Große Nationalversammlung – CDM)

Arbeitnehmerrechte bei Fusionen und Spaltungen

Beschäftigungsfragen sollten bereits in der Planungsphase und nicht erst nach der Registrierung geprüft werden.

Bei Fusionen verweist Artikel 158 des türkischen Handelsgesetzbuchs (TCC) auf die Regelungen zum Arbeitnehmerübergang in Artikel 178. Bei einer vollständigen oder teilweisen Aufspaltung gehen die Arbeitsverträge mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf das übernehmende Unternehmen über, sofern der Arbeitnehmer nicht widerspricht.

Widerspricht ein Arbeitnehmer, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der übernehmende Arbeitgeber müssen ihre Pflichten bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin erfüllen. Der bisherige Arbeitgeber und das übernehmende Unternehmen haften gesamtschuldnerisch für bestimmte Arbeitnehmeransprüche, die vor dem Übergang fällig wurden oder innerhalb der gesetzlichen Schutzfrist fällig werden. Arbeitnehmer können zudem eine Sicherheit für geschützte Ansprüche verlangen.

Artikel 6 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 sieht gesondert vor, dass bei der rechtmäßigen Übertragung eines Arbeitsplatzes oder eines Teils eines Arbeitsplatzes bestehende Arbeitsverträge mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen. Der Erwerber hat die sich aus der Betriebszugehörigkeit ergebenden Ansprüche anhand des ursprünglichen Eintrittsdatums des Arbeitnehmers zu berechnen. Die Übertragung allein stellt keinen gültigen Kündigungsgrund für den Veräußerer oder den Erwerber dar. (Große Nationalversammlung der Türkei)

Vor der Implementierung sollten Unternehmen daher Folgendes ermitteln:

  • Den einzelnen übertragenen Geschäftsbereichen zugeordnete Mitarbeiter;
  • Aufgelaufene Gehalts-, Bonus-, Überstunden-, Urlaubs- und Abfindungsansprüche;
  • Tarifverträge;
  • Gewerkschaftliche Vertretung am Arbeitsplatz;
  • Sozialversicherungsakten;
  • Mitarbeitervergütungs- und Anreizprogramme;
  • Anhängige arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

Berichte über Fusionen und Spaltungen sollten die zu erwartenden Auswirkungen der Transaktion auf die Mitarbeiter und alle vorgeschlagenen Sozialmaßnahmen genau erläutern.

Steuerneutrale Fusionen nach türkischem Recht

Eine nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (TCC) gültige Fusion ist nicht zwangsläufig steuerneutral.

Damit eine Verschmelzung gemäß Artikel 19 und 20 des türkischen Körperschaftsteuergesetzes als steuerneutrale Übertragung gilt, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Im Allgemeinen müssen sich die Rechts- oder Geschäftssitze sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens in der Türkei befinden, und das übernehmende Unternehmen muss die Bilanzwerte des übertragenden Unternehmens vollständig übernehmen und zu denselben Buchwerten erfassen.

Sind diese Bedingungen und die entsprechenden Meldepflichten erfüllt, wird nur der bis zum Übertragungsdatum erzielte Gewinn des übertragenden Unternehmens besteuert. Der ausschließlich aus der Verschmelzung stammende Gewinn wird nicht gesondert berechnet oder besteuert. (Finanzverwaltung)

Dies wird gemeinhin als Steuerneutralität bezeichnet, ist aber genauer gesagt ein Fortführungs- oder Aufschubmechanismus. Versteckte Gewinne werden in der Regel nicht erhöht oder dauerhaft steuerfrei gestellt; das empfangende Unternehmen behält die übertragenen Buchwerte bei.

Die Steuererklärungen, die Schlussbilanz, die gemeinsamen Erklärungen und die Übernahme von Steuerverbindlichkeiten müssen unter strikter Einhaltung von Artikel 20 des Körperschaftsteuergesetzes und des Allgemeinen Kommuniqués zur Körperschaftsteuer erstellt werden.

Steuerneutrale vollständige und teilweise Abspaltungen

Die steuerliche Definition einer Abspaltung ist enger gefasst als die gesellschaftsrechtliche Definition.

Eine steuerneutrale vollständige Abspaltung erfordert im Allgemeinen, dass eine Gesellschaft mit voll haftendem Kapital ihr gesamtes Vermögen, ihre Forderungen und Verbindlichkeiten zum Buchwert auf zwei oder mehr bestehende oder neu gegründete Gesellschaften mit voll haftendem Kapital aufteilt. Die dafür erhaltenen Aktien werden den Aktionären der abgespaltenen Gesellschaft zugeteilt.

Für eine steuerneutrale Teilabspaltung zählen zu den zulässigen Vermögenswerten derzeit Beteiligungsanteile, die mindestens zwei volle Jahre gehalten wurden, sowie ein oder mehrere Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen. Bei der Übertragung eines Produktions- oder Dienstleistungsunternehmens müssen die zur Wahrung der operativen Integrität erforderlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemeinsam übertragen werden. (Steuerbehörde)

Eine wesentliche aktuelle Einschränkung besteht darin, dass Immobilien gemäß der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Regelung nicht mehr als eigenständiges, für eine Teilabspaltung zulässiges Vermögen gelten. Eine Struktur, die lediglich Immobilien auf ein anderes Unternehmen überträgt, kann daher zwar als Unternehmenstransaktion gültig sein, erfüllt aber nicht die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Teilabspaltung. (Steuerbehörde)

Diese Unterscheidung ist einer der wichtigsten Aspekte bei Umstrukturierungen. Der Vermögensumfang sollte gemäß Artikel 19 des Körperschaftsteuergesetzes geprüft werden, bevor verbindliche Unternehmensdokumente unterzeichnet werden.

Mehrwertsteuer-, Stempelsteuer- und Gebührenüberlegungen

Transaktionen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz als Übertragungen oder Aufspaltungen gelten, können gemäß Artikel 17/4-c des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit sein. Erfüllt die Transaktion die Voraussetzungen des Körperschaftsteuergesetzes nicht und wird sie als gewöhnlicher Vermögensverkauf behandelt, unterliegt die Übertragung den allgemeinen Umsatzsteuervorschriften. (Finanzverwaltung)

Nach den ab August 2024 geltenden Änderungen muss die Behandlung der Vorsteuer, die vom übertragenden oder abgespaltenen Unternehmen nicht abgezogen werden konnte, gemäß dem geänderten Mechanismus geprüft werden. Dies kann eine Steuerprüfung erforderlich machen, bevor das empfangende Unternehmen die übertragene Vorsteuer geltend machen kann. (Steuerbehörde)

Für bestimmte Fusionen, Übertragungen und Spaltungen erstellte Dokumente können von der Stempelsteuer befreit sein. Relevante Umstrukturierungstransaktionen von Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bestimmten anderen Kapitalgesellschaften, können ebenfalls von Notar-, Handelsregister- und Grundbuchgebühren gemäß dem Gebührengesetz befreit sein, sofern die Transaktion in den Anwendungsbereich fällt. (Steuerverwaltung)

Die steuerliche Behandlung sollte dennoch Dokument für Dokument geprüft werden. Ein nach der Umstrukturierung abgeschlossener Vertrag ist nicht automatisch steuerbefreit, nur weil er in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Fusion oder Spaltung steht.

Genehmigung der Wettbewerbsbehörden

Eine Fusion oder Umstrukturierung kann auch dann die vorherige Genehmigung der türkischen Wettbewerbsbehörde erfordern, wenn sie zu einem dauerhaften Kontrollwechsel führt und die entsprechenden Umsatzschwellenwerte überschritten werden.

Die Fusionskontrollvorschriften wurden im Februar 2026 aktualisiert. Die Änderung erhöhte die einschlägige Umsatzschwelle für türkische Einzelunternehmen von 250 Millionen TRY auf 1 Milliarde TRY, die kombinierte Umsatzschwelle für türkische Unternehmen von 750 Millionen TRY auf 3 Milliarden TRY und die weltweite Umsatzschwelle von 3 Milliarden TRY auf 9 Milliarden TRY. Auch die Regelung für Technologieunternehmen wurde überarbeitet und ist nun auf in der Türkei ansässige Technologieunternehmen beschränkt, vorbehaltlich der aktualisierten Umsatzschwellenwerte. (Wettbewerbsbehörde)

Eine konzerninterne Verschmelzung kann von der Meldepflicht befreit sein, wenn keine dauerhafte Kontrolländerung erfolgt. Dennoch sollte die Kontrollstruktur vor und nach der Transaktion dokumentiert werden. Ist eine Genehmigung erforderlich, dürfen weder der Abschluss noch die Eintragung vor der Zustimmung der Wettbewerbsbehörde erfolgen.

Regulierte Branchen benötigen unter Umständen auch Genehmigungen oder Meldungen der zuständigen Branchenbehörde. Wettbewerbsrechtliche und branchenspezifische Genehmigungen sollten daher als aufschiebende Bedingungen in den Transaktionszeitplan aufgenommen werden.

Häufige rechtliche Risiken

Die häufigsten Probleme bei Fusions- und Spaltungsprojekten in der Türkei entstehen dadurch, dass die Umstrukturierung als rein buchhalterische Angelegenheit behandelt wird.

Typische Risiken sind:

  • Verwendung einer veralteten Bilanz ohne Erstellung der erforderlichen Zwischenbilanz;
  • Anwendung eines falschen Aktientauschverhältnisses;
  • Versäumnis, die Rechte privilegierter oder Minderheitsaktionäre zu wahren;
  • Auslassung wesentlicher Verbindlichkeiten aus dem Abspaltungsinventar;
  • Missachtung von Gläubigermitteilungen und Sicherungsverpflichtungen;
  • Unter der Annahme, dass die Mitarbeiter ohne weitere Analyse versetzt werden;
  • Eine TCC-konforme Transaktion wird automatisch als steuerneutral behandelt;
  • Übertragung von Vermögenswerten, die nicht für eine steuerneutrale Teilabspaltung in Frage kommen;
  • Fehlende Genehmigung durch die Wettbewerbsbehörden oder branchenspezifische Genehmigungen;
  • Registrierung widersprüchlicher Dokumente bei verschiedenen Handelsregisterbehörden;
  • Die im Vertrag festgelegten Benachrichtigungs- und Zustimmungspflichten werden außer Acht gelassen.

Geschäftsführer, Manager, Berater und andere an der Umstrukturierung beteiligte Personen können für Verluste haftbar gemacht werden, die ihnen im Zusammenhang mit einer Fusion oder Spaltung durch ihr Verschulden entstanden sind. Das türkische Handelsgesetzbuch (TCC) sieht ausdrücklich eine Haftung gegenüber Unternehmen, Aktionären und Gläubigern vor. (Große Nationalversammlung der Türkei, CDM)

Checkliste für praktische Umstrukturierung

Ein ordnungsgemäß geplantes türkisches Wiederaufbauprojekt sollte üblicherweise Folgendes umfassen:

  1. Ein Memorandum zur rechtlichen und steuerlichen Machbarkeit;
  2. Unternehmens-, Finanz-, Steuer-, Arbeits- und aufsichtsrechtliche Due-Diligence-Prüfung;
  3. Identifizierung und Bewertung der übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten;
  4. Ausarbeitung des Fusionsvertrags, des Aufspaltungsvertrags oder des Aufspaltungsplans;
  5. Aufstellung von Jahresabschlüssen und gegebenenfalls erforderlichen Zwischenbilanzen;
  6. Analyse der Auswirkungen auf Aktionäre, Gläubiger und Mitarbeiter;
  7. Prüfung der wettbewerbsrechtlichen und branchenspezifischen Genehmigungen;
  8. Zustimmung der Generalversammlung;
  9. MERSİS- und Handelsregistereinträge;
  10. Steuererklärungen und Umsetzung nach der Registrierung;
  11. Aktualisierung von Lizenzen, Bankvollmachten, Grundbucheinträgen, Verträgen und Personalakten.

Abschluss

Fusionen und Spaltungen in der Türkei bieten flexible Lösungen zur Konzernvereinfachung, Unternehmenstrennung, Nachfolgeplanung, Investitionsvorbereitung und operativen Umstrukturierung. Ihre Vorteile hängen jedoch von einer sorgfältigen Abstimmung zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht ab.

Eine Transaktion kann nach türkischem Handelsgesetzbuch rechtsgültig sein, ohne jedoch als steuerneutrale Übertragung zu gelten. Ebenso wenig entbindet die allgemeine Rechtsnachfolge von der Pflicht, Aktionäre zu schützen, Gläubiger zu benachrichtigen, Arbeitnehmerrechte zu wahren, vertragliche Beschränkungen zu überprüfen oder behördliche Genehmigungen einzuholen.

Aus diesem Grund sollten Unternehmensstruktur, Vermögensumfang, Steuerbedingungen, Mitarbeiterstruktur und Gläubigerrisiken analysiert werden, bevor der Fusionsvertrag oder der Abspaltungsplan finalisiert wird. Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Planung reduziert das Risiko unerwarteter Steuerverbindlichkeiten, Verzögerungen bei der Eintragung, Gesellschafterstreitigkeiten und Ansprüche nach dem Abschluss der Transaktion erheblich.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum türkischen Recht und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede Fusion oder Spaltung sollte unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur, der Finanzlage, des Vermögens, der Mitarbeiterzahl und des aufsichtsrechtlichen Status der beteiligten Unternehmen beurteilt werden.

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