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Vertrag über die Pflege bis zum Tod

LEBENSLANGE PFLEGEVEREINBARUNG

(Im Rahmen der Artikel 611 ff. des türkischen Obligationenrechts)

I. PARTEIEN

  1. Unterhaltspflichtiger (Pflegeperson):
    Name und Vorname: ……………………
    Türkische Personalausweisnummer: ……………………
    Adresse: ……………………

  2. Pflegebedürftige Person:
    Name und Vorname: ……………………
    Türkische Personalausweisnummer: ……………………
    Adresse: ……………………

Die Parteien werden im Folgenden als „Pflegeperson“ und „zu betreuende Person“ bezeichnet.


II. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung beinhaltet die Verpflichtung der Pflegeperson Person lebenslang zu betreuen, zu versorgen, ihre Bedürfnisse zu erfüllen und ihr soziale Unterstützung zu gewähren , im Gegenzug für diese Betreuung einen Teil oder ihr gesamtes Vermögen an die Pflegeperson zu übertragen .


III. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

A. Verantwortlichkeiten der Pflegeperson

  1. der zu betreuenden Person , einschließlich Nahrung, Getränke, Kleidung, Unterkunft, Gesundheitsversorgung und spirituelle Bedürfnisse .

  2. Um sicherzustellen, dass die betreute Person einen ihrer Würde entsprechenden, angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten kann.

  3. Bei Krankheit oder Notfällen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Behandlung fortsetzen.

  4. Um der betreuten Person zu helfen, ihre sozialen Beziehungen aufrechtzuerhalten.

B. Verantwortlichkeiten der zu betreuenden Person

  1. Als Gegenleistung für die Verpflichtung des Pflegers, die Pflege bis zum Tod zu gewährleisten, verpflichtet sich der Patient , dem Pfleger die folgenden Vermögenswerte zu übertragen :

    • Grundstück: …………………… (einschließlich Angaben zu Block, Parzelle und Eigentumsurkunde)

    • Bewegliches Vermögen: ……………………

    • Bankkonten / Rechte: ……………………

  2. Diese Übertragungsvorgänge amtliche Urkunden und Eintragung im Grundbuch .


IV. RECHTLICHER ART

Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen Pflegevertrag auf Lebenszeit gemäß Artikel 611 und nachfolgenden Artikeln des türkischen Obligationenrechts ; zwischen der Pflegeleistung und der Vermögensübertragung besteht der Grundsatz der Gegenseitigkeit


V. GÜLTIGKEITSANFORDERUNGEN

  1. Der Vertrag in förmlicher Weise (notarische Beglaubigung erforderlich).

  2. Die zu betreuende Person muss geschäftsfähig sein.

  3. Bei einer Eigentumsübertragung von Immobilien muss die erforderliche Registrierung beim Grundbuchamt erfolgen.


VI. KÜNDIGUNG

  1. Der Vertrag endet automatisch mit dem Tod der zu betreuenden Person.

  2. Bei einem schwerwiegenden Vertragsbruch durch eine der Parteien kann die andere Partei ihr Recht zur Kündigung des Vertrags ausüben.

  3. Ein Vertrag über lebenslange Pflege kann auch durch Gerichtsbeschluss beendet werden.


VII. Streitigkeiten

Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von ……………… für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig sind


VIII. BEWEISE

Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag dienen neben den rechtlichen Beweismitteln der Parteien auch notarielle Urkunden, Grundbuchauszüge und schriftliche Dokumente als Grundlage


IX. Inkrafttreten

Diese Vereinbarung wurde am …/…/20… vor dem ………………… Notar aufgesetzt und in … Exemplaren erstellt. Sie wurde von den Parteien gelesen und unterzeichnet.


X. UNTERSCHRIFTEN

der Betreuungsperson
: …………………………
Unterschrift: …………………………

Name und Nachname der anzukreuzenden Person : ………………………… Unterschrift: …………………………

Zeugen

  1. Name und Nachname: ………………………… / Unterschrift: …………………………

  2. Name und Nachname: ………………………… / Unterschrift: …………………………

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