Asylantrag in den Niederlanden mit einem Touristenvisum
Die Niederlande verfügen über eines der fortschrittlichsten Sozialsysteme der Europäischen Union (EU) und sind für ihre hohen Menschenrechtsstandards bekannt. Daher sehen viele Menschen, die Verfolgung oder lebensbedrohlichen Situationen ausgesetzt sind, die Niederlande als sicheren Zufluchtsort. Die Einreise mit einem Touristenvisum und die Beantragung von Asyl sind jedoch deutlich komplexer und riskanter als es zunächst scheinen mag. Die Beurteilung dieser Situation erfolgt auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 , des niederländischen Ausländergesetzes (Vreemdelingenwet) und der EU-Verordnung Dublin III .
Dieser Leitfaden erläutert die rechtlichen Verfahren, die Annahme-/Ablehnungsquoten, die Risiken, Anträge nach Dublin III, das Staatsbürgerschaftsverfahren nach 5 Jahren und alle wichtigen Punkte, die für diejenigen zu beachten sind, die mit einem Touristenvisum in die Niederlande reisen und Asyl beantragen möchten.
1. Einreise in die Niederlande mit einem Touristenvisum
Türkische Staatsbürger, die als Touristen in die Niederlande reisen möchten, benötigen ein Schengen-Visum Typ C für Kurzzeitaufenthalte . Bei der Visumbeantragung muss als Reisezweck „Tourismus“ angegeben werden. Nach der Einreise in die Niederlande können Sie entweder am Flughafen Schiphol oder in einem der Asylzentren im Land ( z. B. Ter Apel , Budel ) einen Asylantrag stellen
📌 Warnung: Die Grenzpolizei kann bei Ihrer Ankunft Ihre Pläne hinterfragen. Die unmittelbare Beantragung von Asyl nach der Einreise als Tourist könnte den Eindruck erwecken, dass Ihre Absichten geplant waren. Dies könnte die Glaubwürdigkeit Ihres Antrags beeinträchtigen.
2. Asylantragsverfahren (IND-Verfahren)
Asylanträge Immigrations- und Einbürgerungsdienst (IND) . Der Prozess umfasst im Allgemeinen die folgenden Schritte:
-
Antragsregistrierung – Personalausweis, Fingerabdrücke und Foto werden erfasst. Diese Daten werden anschließend in das EURODAC-System eingegeben.
-
Warte- und Vorbereitungstag (Rust- en Voorbereidingsdag) – Ruhetag, Gesundheitscheck, Terminvereinbarung mit dem Rechtsberater.
-
Erstgespräch (Eerste Gehoor) – Es werden persönliche Informationen und die Reisehistorie erfasst.
-
Hauptinterview (Nader Gehoor) – Ihre Behauptungen über Verfolgung oder Bedrohung müssen detailliert beschrieben werden.
-
IND-Bewertung und -Entscheidung – Das Standardverfahren liefert Ergebnisse innerhalb von 8 Tagen; komplexe Fälle können Monate dauern.
3. Akzeptanzkriterien
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention können die Niederlande unter folgenden Umständen Asyl gewähren:
-
Gefahr der Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe .
-
Die Gefahr von Folter, unmenschlicher Behandlung oder der Todesstrafe in Ihrem Land .
-
Krieg, interne Konflikte, weitverbreitete Gewalt.
📌 Hinweis: Wirtschaftliche Gründe allein, wie das Streben nach einem besseren Lebensstandard oder einer Beschäftigung, reichen nicht aus, um einen Asylantrag zu begründen.
4. Dublin-III-Regulierung und Transferrisiko
Wenn Sie sich vor Ihrer Einreise in die Niederlande in einem anderen EU-Land aufgehalten haben:
-
Wenn Sie ein Visum erhalten haben,
-
Falls Ihre Fingerabdrücke genommen wurden,
-
Wenn Sie einen Grenzübergangsnachweis haben,
der Dublin-III-Verordnung kann Ihr Antrag in das betreffende Land weitergeleitet werden.
Laut Daten aus dem Jahr 2024 17 % im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere Länder weitergeleitet. Dies kommt besonders häufig bei Einreisenden über Griechenland, Italien oder Spanien vor.
5. Annahme-/Ablehnungsquoten und Statistiken (2024–2025)
In den Niederlanden im Jahr 2024:
-
Gesamtzahl der Bewerbungen: 50.600
-
Annahmequote: %37
-
Ablehnungsquote: %48
-
Dubliner Ära: %17
Die Akzeptanzquote für türkische Staatsbürger liegt bei etwa 12 % und ist in den letzten Jahren rückläufig. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, Beweise und Begründungen vorzulegen
6. Rechte, die bei Annahme gewährt werden
-
5-jährige befristete Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis für Asylbewerber).
-
Arbeitserlaubnis nach 6 Monaten (Werkvergunning).
-
Wohnraum, Krankenversicherung, Sozialhilfe.
-
Recht auf Familienzusammenführung.
-
Das Recht, nach 5 Jahren die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
7. Erwerb der Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren
Nach Gewährung des Asyls:
-
Eine fünfjährige legale Aufenthaltsdauer in den Niederlanden ist erforderlich.
-
Die Integrationsprüfung (Anpassungsprüfung) ist obligatorisch.
-
Sie dürfen keine Vorstrafen haben.
-
Bei Bedarf auf doppelte Staatsbürgerschaft (die Türkei erlaubt dies).
8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich als Tourist einreisen und sofort Asyl beantragen?
Ja, aber Sie müssen triftige und dokumentierte Gründe haben.
Ist wirtschaftliche Notlage akzeptabel?
Nein, das ist an sich kein gültiger Grund.
Ist es zwingend erforderlich, dem Antrag Beweismittel beizufügen?
Ja, Beweismittel wie Zeugenaussagen, Gerichtsurteile und Drohungen erhöhen die Erfolgsaussichten.
Was passiert, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird?
Sie haben das Recht, Berufung einzulegen, aber nach einer endgültigen Ablehnung werden Sie abgeschoben.
Wie lange dauert es insgesamt, bis man die Staatsbürgerschaft erhält?
Fünf Jahre nach Annahme des Asylantrags.
9. Rechtsberatung
Zwar ist es rechtlich möglich , mit einem Touristenvisum Asyl zu beantragen , doch ist ein Vorgehen ohne professionelle Unterstützung riskant, da die Bewilligungsquote niedrig ist, die Gefahr von Verstößen gegen die Dublin-III-Verordnung besteht und Beweise erforderlich sind. Die Beauftragung eines Einwanderungsanwalts für die Vorbereitung Ihres Falls beschleunigt das Verfahren und erhöht Ihre Bewilligungschancen.