Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Genehmigung, die für den Baubeginn eines Gebäudes erforderlich ist. Sie wird von der Gemeinde oder der zuständigen Behörde nach Genehmigung des Bauvorhabens erteilt und stellt sicher, dass der Bau gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt wird.
Baugenehmigungen werden gemäß den Bestimmungen des Bebauungsplans und der Bauordnung erteilt. Die Vorschriften bezüglich Anordnung, Form und Abmessungen von Gebäuden sind im Bebauungsplan und der Bauordnung festgelegt. Metropolgemeinden erlassen, je nach ihren lokalen Gegebenheiten, eigene Bauordnungen, wie beispielsweise die Metropolgemeinde-Bebauungsordnung. Wesentliche bauliche Veränderungen und Änderungen an tragenden Bauteilen bedürfen einer Genehmigung; gegebenenfalls ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich. Baugenehmigungen werden von den Gemeinden innerhalb ihrer Grenzen und angrenzender Gebiete sowie von den Gouverneuren außerhalb dieser Gebiete erteilt.
Für alle Bauwerke, die unter das Bebauungsplanungsgesetz Nr. 3194 fallen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ausgenommen sind Bauwerke, die der Staatssicherheit dienen und als vertraulich eingestuft sind, sowie Gebäude der türkischen Streitkräfte und deren Verteidigungseinrichtungen. Gemäß dem Gesetz sind Reparaturen an Fugen, Innen- und Außenputz, Anstrich, Kalk, Dachrinnen, Fallrohren, Holzkonstruktionen, Boden- und Deckenbelägen, Elektro- und Sanitärinstallationen, Dachreparaturen und Ziegelaustausch sowie sonstige Umbauten und Reparaturen, die die tragende Struktur nicht beeinträchtigen und in den von den Gemeinden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erstellten Bebauungsplanungsbestimmungen festgelegt sind, von der Baugenehmigungspflicht befreit.
Lizenzierungsanforderungen
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Gemeinde oder dem Gouverneursamt eingereicht werden. Der Antrag muss die Eigentumsurkunde, den Architekturplan, den Statikplan, die Elektro- und Sanitärpläne, Zeichnungen und Berechnungen sowie eine vermessene Skizze oder, falls diese nicht verfügbar sind, eine maßstabsgetreue Zeichnung enthalten. Sofern keine Mängel vorliegen, wird die Baugenehmigung innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erteilt. Werden Mängel festgestellt, wird der Antragsteller schriftlich benachrichtigt. Die Baugenehmigung wird 15 Tage nach Behebung dieser Mängel erteilt.
Lizenzzeitraum
Mit dem Bau muss innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Wird der Bau zwar begonnen, aber nicht innerhalb von fünf Jahren (einschließlich der Anfangsphase) abgeschlossen, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit und es muss eine neue Genehmigung eingeholt werden.
Bei der Lizenzverlängerung und Planänderung fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Sollte sich die Baufläche vergrößern oder die Bruttogeschossfläche bzw. die Art der einzelnen Wohneinheiten ändern, wird die bereits gezahlte Gebühr von der neu berechneten Gebühr abgezogen. Verringert sich die neu berechnete Gebühr jedoch, erfolgt keine Rückerstattung.
Wird die Genehmigungspflicht nicht erfüllt, erstellen die zuständigen Behörden einen Bauinspektionsbericht und die Bauarbeiten werden eingestellt. Werden die Verstöße gegen die Bauordnung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist behoben, wird der Abriss des Gebäudes beschlossen. Auch nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes ist für umfangreiche Umbaumaßnahmen eine Baugenehmigung erforderlich. Zu diesen Umbaumaßnahmen können beispielsweise der Abriss einer Innenwand, die Erneuerung des Daches oder ein Anbau gehören.
Eine Renovierungsgenehmigung wird erteilt, wenn der Gebäudeeigentümer bei der Gemeinde einen Antrag mit einem detaillierten Projektplan einreicht, in dem die gewünschten Änderungen aufgeführt sind. Die Gemeinde prüft den Antrag und erteilt gegebenenfalls die Renovierungsgenehmigung. Während der Renovierungsarbeiten ist es unerlässlich, die in der Genehmigung festgelegten Änderungen genau einzuhalten. Andernfalls kann die Renovierungsgenehmigung für ungültig erklärt werden, und dem Gebäudeeigentümer drohen rechtliche Konsequenzen.
