Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall

Während und unmittelbar nach dem Unfall:

 Um sicherzustellen, dass Personen, die in Verkehrsunfälle verwickelt sind, keine Rechte verlieren und problemlos von den zuständigen Behörden eine Entschädigung für ihre Schäden erhalten, müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden. Diese variieren jedoch je nach Art des Unfalls. In diesem Artikel werden wir diese Verfahren und die jeweils erforderlichen Maßnahmen bei den verschiedenen Unfallarten erläutern.

  1. Nach einem Unfall sollten die Insassen zunächst das Fahrzeug sicher verlassen und nach Verletzungen suchen. Werden Verletzungen festgestellt, sollten Polizei und Rettungsdienst verständigt werden.
  • Bevor die Beteiligten ihre Fahrzeuge nach einem Unfall an einen sicheren Ort bringen, sollten sie die Unfallstelle und ihre Fahrzeuge aus vier verschiedenen Blickwinkeln, einschließlich der Straße, fotografieren, um den Unfallverursacher zu ermitteln und ihren Versicherungen Beweismaterial vorlegen zu können.
  • Nachdem die Fahrzeuge an einen sicheren Ort gebracht wurden, ist der nächste Schritt das Ausfüllen eines Unfallberichts. Liegt keine Situation vor, die ein Eingreifen der Polizei erfordert, sollte der Bericht von den Beteiligten selbst ausgefüllt werden. Situationen, in denen die Polizei zum Unfallort gerufen werden muss und der Bericht von der Polizei erstellt werden muss, sind folgende:
  1. Unfälle mit Verletzungsfolgen,
  2. Besteht der Verdacht, dass einer der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht,
  3. einseitige Unfälle mit Sachschaden,
  4. Beschädigung von öffentlichem Eigentum oder anderen Gegenständen als Fahrzeugen (z. B. Absperrungen, Mittelstreifen, Laternenpfähle, Gehwege usw.)
  5. Einer der Fahrer hatte keine Kfz-Versicherung
  6. Wenn einer der Fahrer ohne Führerschein fährt oder keinen gültigen Führerschein für das von ihm gefahrene Fahrzeug besitzt,
  7. Bei einem der am Unfall beteiligten Fahrzeuge handelte es sich um ein Dienstfahrzeug
  8. Bei einem der Fahrer wurden Zweifel an seiner psychischen Gesundheit geäußert.

4) Wird der Unfallbericht von den beteiligten Parteien erstellt, sollten die Parteien die folgenden Punkte beachten und in den Bericht aufnehmen:

         a) Es müssen Angaben zum Ort, Zeitpunkt und Datum des Unfalls gemacht werden.

(b) Die Skizze im Bericht muss deutlich Straßen- und Wegnamen, Verkehrsflussrichtungen und Fahrbahnmarkierungen sowie die Fahrtrichtung der Fahrzeuge ausweisen; beschädigte Bereiche an Fahrzeugen müssen mit Pfeilen gekennzeichnet werden.

c) Beide Parteien müssen den Unfallhergang genau beschreiben. Faktoren, die die Schuldfrage beeinflussen könnten, sollten angegeben werden (z. B. Geschwindigkeit an Kreuzungen, Auffahrunfall usw.). Anschließend müssen beide Parteien den Bericht unterschreiben.

Antragstellung bei der Versicherung auf Schadensersatz:

 Die Frist für die Meldung eines Verkehrsunfalls an die Versicherung, also die Schadensmeldungsfrist, beträgt gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Regel 5 Werktage. Nach türkischem Handelsgesetzbuch unterliegen diese Ansprüche jedoch einer Verjährungsfrist von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Versicherungsleistungen und Entschädigungen beträgt 6 Jahre. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird die 5-Werktage-Frist nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher, den Schaden innerhalb von 5 Werktagen zu melden, um Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden.

 Bei Verkehrsunfällen deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schäden des unschuldigen Unfallgegners ab. Die Schäden des Unfallverursachers werden durch dessen eigene Vollkaskoversicherung gedeckt. Nach dem Unfall sollten Sie neben der Schadensmeldung Folgendes bei Ihrer Versicherung einreichen:

a) Versicherungsnummer,

b) Unfallbericht,

c) Datum des Schadens,

d) Kontaktnummer,

e) Fotokopien der Führerscheine des Versicherungsnehmers und des Opfers

f) Führerschein- und IBAN-Nummern des Versicherten und des Opfers,

g) Alkoholbericht und Tatortfotos

e) Fotos des beschädigten Fahrzeugs (beschädigte Bereiche)

d) Sie müssen Ihrer Versicherung Informationen wie die geschätzte Schadenshöhe mitteilen.

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