Antrag auf Aufhebung des Einspruchs gegen die Anwaltshonorarforderung und Antrag auf Entschädigung wegen Ablehnung der Vollstreckung
An das zuständige primäre Zivilgericht
von Ankara
Kläger:
Name und Vorname – (Türkische Identitätsnummer: …) – Adresse
Rechtsanwalt:
Name und Nachname des Anwalts – Adresse
Angeklagte:
1. Name und Nachname – Adresse
2. Name und Nachname – Adresse
Wert der Forderung:
… TL
BETREFF:
Antrag auf Aufhebung des Einspruchs des Beklagten gegen das Vollstreckungsverfahren mit der Nummer …/… und auf Gewährung einer Entschädigung für die erfolglose Vollstreckung in Höhe von mindestens 20 % des streitigen Forderungsbetrags.
ERKLÄRUNGEN:
1. Mein Mandant leitete unter Aktenzeichen …/… ein Vollstreckungsverfahren ohne Gerichtsurteil gegen den Beklagten zur Beitreibung der Forderung ein. Der Beklagte legte jedoch unberechtigten Widerspruch gegen die Vollstreckung ein, wodurch das Verfahren eingestellt wurde. Dieser Widerspruch ist völlig unberechtigt und unbegründet. Die Forderung meines Mandanten beruht auf einer Vollmacht.
2. Mein Mandant übernahm die Vertretung des Beklagten im Verfahren mit dem Aktenzeichen …/… vor dem Zivilgericht erster Instanz. Der Beklagte traf ohne Wissen meines Mandanten eine Vereinbarung mit der Gegenpartei über die Rücknahme des Mandats und handelte, um die Zahlung der meinem Mandanten zustehenden Anwaltskosten zu vermeiden. Gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und Artikel 312 der Zivilprozessordnung ist die Partei, die ihr Mandat zurücknimmt, zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet, als wäre ein Urteil gegen sie ergangen. In Übereinstimmung mit dieser eindeutigen Bestimmung wurden meinem Mandanten die Anwaltskosten zu Unrecht vorenthalten.
3. Gemäß Artikel 6 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte werden die Anwaltskosten in vollem Umfang erstattet, wenn der Rechtsstreit gegenstandslos wird oder durch Verzicht, Annahme oder Vergleich entschieden wird. Der Beklagte hat die Zahlung dieser Kosten durch seinen Einspruch zu Unrecht vermieden. Dieser Einspruch entbehrt jedoch jeder Rechtsgrundlage.
4. Der Einspruch des Beklagten ist rein böswillig und diente ausschließlich der Verzögerung des Vollstreckungsverfahrens. Aufgrund der ungerechtfertigten und böswilligen Natur des Einspruchs ist die Forderung einschließlich aller Nebenkosten einzutreiben. Darüber hinaus ist der Einspruch des Beklagten zurückzuweisen, und der Beklagte ist zur Zahlung einer Entschädigung für die verweigerte Vollstreckung in Höhe von mindestens 20 % des strittigen Betrags zu verurteilen.
BEWEISMITTEL:
1. Aktenzeichen …/… der … Vollstreckungsbehörde
2. Aktenzeichen …/… des … Zivilgerichts erster Instanz
3. Vollmacht Nr. … des … Notars
4. Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und sonstige rechtliche Beweismittel
RECHTSGRUNDLAGE:
Das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht, die Zivilprozessordnung, das Anwaltsgesetz und verwandte Rechtsvorschriften.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE:
Aus den oben genannten Gründen;
Ich beantrage und fordere im Namen meines Mandanten, dass das Gericht wie folgt entscheidet: 1. Die unberechtigte und böswillige Einwendung des Beklagten gegen das Vollstreckungsverfahren mit der Nummer …/… wird zurückgewiesen ; 2. Das Vollstreckungsverfahren im Verfahren mit der Nummer …/… der Vollstreckungsbehörde … wird fortgesetzt; 3. Der Beklagte wird aufgrund seiner unberechtigten Einwendung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 20 % des Streitwerts verurteilt; 4. Die Gerichts- und Anwaltskosten trägt der Beklagte.
…/…/… Name und Nachname des Anwalts des Klägers Unterschrift