Türkisches Strafgesetzbuch Artikel 247: Das Verbrechen und die Strafe der Veruntreuung
1. Einleitung Der Straftatbestand der Veruntreuung liegt vor, wenn ein Amtsträger ihm im Rahmen seiner dienstlichen Pflichten anvertrautes Eigentum oder Geld zum persönlichen Vorteil nutzt. Dieses Verbrechen richtet sich gegen den Staat…. Mehr lesen
