Das Verbrechen der Beihilfe zum Verbleib der verbleibenden Migranten im Land durch Bereitstellung von Unterkunft und Schutz
Schleusung von Migranten beschränkt sich nicht allein auf die illegale Einreise von Migranten in das Land. Artikel 79 des türkischen Strafgesetzbuches stellt auch die Beihilfe zum Aufenthalt von Ausländern im Land unter Strafe. Mehr lesen