Welche Schutzarten gibt es in Deutschland? Was versteht man unter subsidiärem Schutz und vorübergehendem Schutzstatus?
EINLEITUNG Deutschland beurteilt Asylanträge nicht ausschließlich nach der Definition eines Flüchtlings gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Darüber hinaus werden Anträge auch dann geprüft, wenn der Antragsteller keiner unmittelbaren Verfolgung ausgesetzt ist. Mehr lesen