Befugnisse und Verantwortlichkeiten von privatem Sicherheitspersonal bei Sportveranstaltungen
Befugnisse und Verantwortlichkeiten von privatem Sicherheitspersonal bei Sportveranstaltungen
Welche Befugnisse und Verantwortlichkeiten haben private Sicherheitskräfte bei Sportveranstaltungen? Diese umfassende Untersuchung behandelt den Aufgabenbereich, die Durchsuchungsbefugnisse, die Kontrollen auf verbotene Substanzen, die Ticketkontrolle, das Verhältnis zur allgemeinen Strafverfolgung und die rechtlichen Grenzen privater Sicherheitsdienste gemäß Gesetz Nr. 6222, seinen Durchführungsbestimmungen und den aktuellen Bestimmungen des türkischen Fußballverbands (TFF).
Eingang
Im türkischen Sportrecht beschränken sich die Befugnisse und Verantwortlichkeiten von privatem Sicherheitspersonal bei Sportveranstaltungen nicht auf die Aufgaben von Wachpersonal am Eingang. Das Gesetz Nr. 6222 zur Verhütung von Gewalt und Unruhen im Sportüberlässt die Sicherheit in Sportstätten nicht allein dem unmittelbaren Eingreifen der Polizei; es etabliert ein System mit mehreren Akteuren, darunter Vereine, Verbände, die allgemeine Polizei, private Sicherheitsdienste und Sportsicherheitseinheiten. Der Geltungsbereich des Gesetzes ist zudem so weit gefasst, dass er Sportstätten und deren Umgebung, Fanzonen, Zu- und Abfahrtswege sowie Campingplätze vor, während und nach Wettkämpfen umfasst. Die Rolle eines privaten Sicherheitsmitarbeiters geht daher über die Definition eines „Wachmanns am Eingang“ hinaus; es handelt sich um eine spezielle Funktion im Bereich der Sportsicherheit, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dient.
Die rechtliche Grundlage für privates Sicherheitspersonal in Sportstätten bildet ein System aus zwei Quellen. Die erste Quelle ist das Gesetz Nr. 5188, das den allgemeinen Rahmen für private Sicherheitsdienste festlegt; die Generaldirektion für Sicherheit (GDS) erstellt unter diesem Titel ebenfalls Gesetze für private Sicherheitsdienste. Die zweite, sportspezifische Quelle ist das Gesetz Nr. 6222 und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Artikel 6 des Gesetzes Nr. 6222 legt ausdrücklich fest, dass private Sicherheitskräfte in Wettkampf-, Trainings- und Zuschauerbereichen die in Gesetz Nr. 5188 genannten Pflichten und Befugnisse haben; ihnen ist es jedoch untersagt, bei der Ausübung ihrer Pflichten gemäß Gesetz Nr. 6222 Schusswaffen zu tragen. Diese Struktur verdeutlicht, dass private Sicherheitskräfte sowohl dem allgemeinen Recht für private Sicherheitsdienste als auch den spezifischen, sportbezogenen Sicherheitsvorschriften unterliegen.
Das wichtigste Merkmal des aktuellen Rechtsansatzes ist, dass er die private Sicherheit nicht als unabhängigen und unkontrollierten Bereich regelt, sondern als ergänzenden Mechanismus, der mit den allgemeinen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet. Gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6222 arbeiten Beamte der allgemeinen Strafverfolgungsbehörden und private Sicherheitskräfte unter der Leitung und Aufsicht des Spielsicherheitschefs und seines/ihres Stellvertreters zusammen. Die Statuten der TFF für die Süper Lig 2025/26 legen zudem fest, dass die Heimvereine verpflichtet sind, zu bestimmten Zeiten private Sicherheitskräfte im und um das Stadion einzusetzen, dass Personenkontrollen und elektronische Ticketkontrollen an den Drehkreuzen von Sicherheitspersonal gemäß den Vorschriften durchgeführt werden und dass die Bereiche innerhalb des Stadions, in denen die privaten Sicherheitskräfte stationiert werden, im Voraus festgelegt werden müssen. Kurz gesagt: Die private Sicherheit bei Sportveranstaltungen ist sowohl rechtlich definiert als auch operativ detailliert positioniert.
Die Rolle des privaten Sicherheitsdienstes im Sportrecht
Artikel 6 des Gesetzes Nr. 6222 schreibt vor, dass Teilnehmer an professionellen Sportwettbewerben sowie Sportvereine der höchsten Basketballliga verpflichtet sind, eine ausreichende Anzahl privater Sicherheitskräfte bereitzustellen, um die Sicherheit vom Beginn des Wettbewerbs bis zu dessen Auflösung in Zusammenarbeit mit den allgemeinen Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten. Derselbe Artikel legt fest, dass die Vereine zusätzlich zum privaten Sicherheitspersonal weitere Vereinsfunktionäre für die Gesundheit und Sicherheit der Zuschauer einsetzen müssen. Verbände und Vereine können zur Erfüllung dieser Verpflichtungen private Sicherheitsdienste in Anspruch nehmen; die Identitätsdaten der eingesetzten privaten Sicherheitskräfte müssen der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mindestens 48 Stunden vor Beginn des Wettbewerbs übermittelt werden.
Der in dieser Bestimmung festgelegte Grundsatz besagt, dass die Sicherheit im Sport nicht nur von staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern auch von der privaten Sicherheitsstruktur gewährleistet wird, die der Verein bereitstellen muss. Der Verein ist für die Auswahl, Zuweisung und den Einsatz des privaten Sicherheitspersonals auf dem Spielfeld verantwortlich; die öffentliche Hand hingegen überwacht dessen Anzahl, Standort und Einsatzweise. Daher handelt es sich bei einem privaten Sicherheitsmitarbeiter nicht um gewöhnliches Personal, das nach den kommerziellen Interessen des Vereins arbeitet; er ist Träger einer gesetzlich begründeten Sicherheitsverpflichtung. Die aktuellen Statuten des türkischen Fußballverbands (TFF) legen zudem eindeutig fest, dass Vereine eine Mindestanzahl an privaten Sicherheitskräften in den Stadien vorhalten müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Ablauf des Akkreditierungssystems zu erleichtern.
Hierbei gibt es jedoch eine wichtige Einschränkung. Zwar legt Gesetz Nr. 6222 fest, dass private Sicherheitskräfte die in Gesetz Nr. 5188 festgelegten Pflichten und Befugnisse haben, betont aber ausdrücklich, dass das Tragen von Schusswaffen während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Sportstätten verboten ist. Dieses Verbot ist eine Sonderregelung, die aufgrund der hohen Teilnehmerzahl und der sensiblen Natur der Sportsicherheit auferlegt wird. Anders ausgedrückt: Private Sicherheitsdienste bei Sportveranstaltungen agieren – im Gegensatz zu klassischen Schutzdiensten – nicht durch bewaffnete Abschreckung, sondern durch kontrollierte Überwachung, Zugangskontrolle und Aufrechterhaltung der Ordnung. Insofern positioniert das Sportrecht private Sicherheitsdienste als Akteur, der die öffentliche Sicherheit ergänzt, aber nur über begrenzte Interventionsmöglichkeiten verfügt.
Verhältnis zur allgemeinen Strafverfolgungs- und Befehlsstruktur
Der wichtigste Aspekt privater Sicherheitsdienste bei Sportveranstaltungen ist ihre enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6222 legt ausdrücklich fest, dass Polizeibeamte und private Sicherheitskräfte im Wettkampf- und Zuschauerbereich unter der Leitung und Aufsicht des Sicherheitschefs und seines Stellvertreters zusammenarbeiten. Derselbe Artikel besagt, dass der Sicherheitschef oder sein Stellvertreter befugt und verantwortlich ist, die Umsetzung und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen bei Sportveranstaltungen mit allen an der Sicherheit beteiligten Personen und Organisationen abzustimmen. Daher agiert der private Sicherheitsdienst im Sportbereich nicht als unabhängiger Entscheidungsträger, sondern ist Teil der Koordinationskette.
Diese Befehlsstruktur ist auch in der Praxis von Bedeutung. Gemäß den aktuellen Süper-Lig-Regularien des türkischen Fußballverbands (TFF) finden Sicherheitsbesprechungen unter der Leitung des Spielsicherheitsbeauftragten statt. An diesen Besprechungen nehmen ein TFF-Vertreter, Vertreter beider Vereine, ein Polizeibeamter, der Sicherheitschef des Heimvereins, der Leiter des privaten Sicherheitsdienstes, der Stadionmanager, der Akkreditierungsbeauftragte sowie zahlreiche weitere Beteiligte wie beispielsweise Gesundheits- und Feuerwehrbeamte teil. Dies verdeutlicht, dass private Sicherheitskräfte bei Sportveranstaltungen nicht isoliert agieren, sondern Teil eines organisierten Sicherheitsnetzwerks sind, das eng mit dem Verband, den Vereinen und staatlichen Stellen zusammenarbeitet.
Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Ein privater Sicherheitsmitarbeiter in einer Sportarena handelt weder ausschließlich nach den Anweisungen seines Arbeitgebers wie ein gewöhnlicher Angestellter der Privatwirtschaft, noch verfügt er über uneingeschränkte öffentliche Befugnisse wie die Polizei. Seine Aufgabe ist es, im Rahmen festgelegter Grenzen und gemäß dem Sicherheitskonzept der Sportarena für Ordnung zu sorgen – in Zusammenarbeit mit der Polizei, aber ohne diese zu ersetzen. Genau hierin liegt die rechtliche Beschränkung.
Spezifische Aufgaben von privaten Sicherheitskräften
Artikel 13 der Durchführungsbestimmungen regelt die Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des privaten Sicherheitspersonals bei Sportveranstaltungen. Diese Sicherheitskräfte erfüllen ihre Aufgaben gemäß den im Sicherheitsplan des Sportstadions festgelegten Stellenbeschreibungen. Sie sind vor Einlass der Zuschauer im Sportstadion anwesend, führen Sicherheitskontrollen durch und gewährleisten die Sicherheit im Stadion, bis Athleten und Zuschauer das Gelände nach dem Wettkampf vollständig verlassen haben. Darüber hinaus gehören die Meldung von Zuschauern, die die Ordnung im Sportstadion stören, an die nächstgelegene Polizeibehörde sowie die Verhinderung von Bewegungen zwischen Heim- und Gästefans zu ihren ausdrücklichen Aufgaben.
Dem Artikel zufolge ist privates Sicherheitspersonal dafür verantwortlich, dass niemand außer den von den Verbänden benannten Offiziellen das Spielfeld betritt – vom Einlass der Zuschauer bis zur vollständigen Evakuierung nach Spielende. Diese Aufgabe räumt dem privaten Sicherheitspersonal eine bedeutende Rolle beim Schutz des Trainerbereichs, der Spielerausgänge, der Gänge und der Zugänge zum Spielfeld ein. Die Statuten der TFF Super League schreiben zudem ausdrücklich vor, dass privates Sicherheitspersonal an den Eingängen für Schiedsrichter, Spieler und Offizielle, in den Umkleidekabinengängen (Trainerbereich), an den Kontrollpunkten und an den Toren zum Spielfeld stationiert sein muss. Somit ist das private Sicherheitspersonal nicht nur für die Zuschauer, sondern für den gesamten Spielablauf zuständig.
Die Aufgabenliste für privates Sicherheitspersonal verdeutlicht einen weiteren Aspekt des aktuellen Sportrechts: Diese Mitarbeiter sind nicht bloß passive Wächter, sondern sorgen aktiv für Ordnung. Die Einhaltung der zugewiesenen Sitzplätze, die Freihaltung der Fluchtwege, die Verhinderung des Zutritts ohne Tickets oder mit fremden elektronischen Karten sowie das Entfernen von Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind in den Bestimmungen ausdrücklich aufgeführt. Die Verantwortung eines privaten Sicherheitsmitarbeiters beschränkt sich daher nicht auf das Eingreifen bei Bedrohungen; sie umfasst auch die Gewährleistung eines geordneten, nachvollziehbaren und sicheren Zuschauerstroms.
Suchberechtigung und -beschränkungen
Eine der meistdiskutierten Fragen bei Sportveranstaltungen ist, ob private Sicherheitsdienste Leibesvisitationen und die Kontrolle von Gepäckstücken durchführen dürfen. Gemäß Artikel 12 des Gesetzes Nr. 6222 und Artikel 13 der zugehörigen Durchführungsverordnung ist es privaten Sicherheitsdiensten zwar erlaubt, Personen und Gepäckstücke von Zuschauern beim Betreten des Sportstadions mithilfe technischer Geräte und gegebenenfalls auch manuell zu durchsuchen, diese Befugnis ist jedoch an zwei wichtige Bedingungen geknüpft: Sie müssen unter der Aufsicht von Polizeibeamten stehen und die schriftliche Genehmigung der zuständigen lokalen Behörde vorlegen. Die Befugnis zur Durchführung von Durchsuchungen in Sportstätten ist daher keine uneingeschränkte und unabhängige Befugnis privater Sicherheitsdienste.
Zweck dieser Durchsuchungsbefugnis ist es, das Einschmuggeln und Benutzen von Schusswaffen (auch registrierten) und anderen verbotenen Waffen, jeglicher Art von Schneid-, Stich- oder Quetschwerkzeugen, Sprengstoffen, entzündlichen, ätzenden oder brennbaren Stoffen, Drogen oder Stimulanzien sowie alkoholischen Getränken, die gegen die Bestimmungen des zuständigen Verbandes verstoßen, in den Zuschauerbereich zu verhindern. Die Verordnung legt ausdrücklich fest, dass privates Sicherheitspersonal für die Verhinderung des Einschmuggelns dieser Substanzen verantwortlich ist. Die Statuten der TFF Super League schreiben außerdem vor, dass elektronische Ticketkontrollen und Personendurchsuchungen an den Drehkreuzen von Sicherheitspersonal gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden und dass Kontrollen an zwei Sicherheitsabsperrungen außerhalb des Stadions erfolgen.
Der entscheidende Punkt ist folgender: Die Durchsuchungsbefugnis eines privaten Sicherheitsdienstes ersetzt nicht die Befugnisse der allgemeinen Strafverfolgungsbehörden, sondern ist eine beschränkte, beaufsichtigte Kontrollbefugnis speziell für die Sportsicherheit. Daher dürfen private Sicherheitskräfte keine Durchsuchungen durchführen, die über den in Gesetz 6222 und den dazugehörigen Verordnungen festgelegten Sicherheitszweck hinausgehen oder unverhältnismäßig sind oder keine Rechtsgrundlage haben. Die rechtliche Legitimität ergibt sich aus dem Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und den Grenzen der Befugnisse.
Prävention von verbotenen Substanzen, Bannern und riskantem Verhalten
Zu den Aufgaben privater Sicherheitskräfte gehört die Überwachung von Personen sowie von Substanzen und Verhaltensweisen, die den Spielbetrieb stören könnten. Artikel 13 des Reglements verpflichtet diese Sicherheitskräfte, das Einschmuggeln verbotener Waffen, Stich- und Hiebwaffen, Sprengstoffe, brennbare oder ätzende Stoffe, Drogen oder Stimulanzien sowie alkoholischer Getränke, die den Verbandsgrundsätzen widersprechen, zu verhindern. Das aktuelle Reglement der türkischen Süper Lig (Süper Lig) legt zudem eindeutig fest, dass der Besitz, Verkauf und das Werfen von Waffen, Stich- und Hiebwaffen, Rauchbomben, Knallkörpern, Feuerwerkskörpern und ähnlichen explosiven und brennbaren Materialien, Steinen, Metallgegenständen, Vuvuzelas, Laserpointern, Selfie-Sticks und ähnlichen Gegenständen in Stadien verboten ist.
Darüber hinaus sind private Sicherheitskräfte verpflichtet, Personen, die sich in der Öffentlichkeit durch Worte, Schrift oder Taten beleidigend verhalten, der nächstgelegenen Polizeibehörde zu melden. Diese Bestimmung verdeutlicht, dass private Sicherheitskräfte nicht nur für die Sicherung des Geländes verantwortlich sind, sondern auch aggressives oder beleidigendes Verhalten, das die Ordnung auf den Tribünen stört, beobachten und den Behörden melden müssen. Aus sportrechtlicher Sicht fungiert die private Sicherheitsbranche somit als hybrider Sicherheitsakteur, der sowohl physische Gefahren als auch Verhaltensrisiken überwacht.
Hier zeigt sich ein weiterer wichtiger Punkt. Der private Sicherheitsdienst ist zwar nicht die letzte Instanz zur Beurteilung kriminellen Verhaltens, aber er ist die erste Anlaufstelle, die riskantes Verhalten erkennt, verhindert und den Strafverfolgungsbehörden meldet. Diese Funktion ist bei Sportveranstaltungen von entscheidender Bedeutung, um Zwischenfälle im Vorfeld zu deeskalieren. Das geltende Rechtsmodell sieht den privaten Sicherheitsdienst als Teil dieses ersten Filtermechanismus.
Ticketkontrolle, Sitzplatzvergabe und Evakuierungssicherheit
Liest man Artikel 13 der Verordnung und die Statuten der TFF Super League zusammen, wird deutlich, dass eine weitere grundlegende Aufgabe des privaten Sicherheitspersonals die Aufrechterhaltung der Ticket- und Sitzplatzordnung ist. Die Verordnung schreibt vor, dass das private Sicherheitspersonal den Zutritt von Zuschauern ohne Ticket oder mit fremden elektronischen Karten durch Ticketkontrollen verhindern, sicherstellen muss, dass die Zuschauer auf den auf ihren Tickets angegebenen Sitzplätzen Platz nehmen, und die Fluchtwege freihalten muss. Die Statuten der TFF regeln zudem, dass elektronische Ticketkontrollen und Personenkontrollen an den Drehkreuzen vom Sicherheitspersonal durchgeführt werden und dass die Positionen des Sicherheitspersonals im Stadion im Voraus festgelegt sein müssen.
Diese Aufgaben mögen auf den ersten Blick wie bloße organisatorische Details erscheinen. Aus Sicht der Sportsicherheit sind sie jedoch von entscheidender Bedeutung. Werden Sitzplatz- und Blockanordnungen nicht eingehalten, verschwimmt die Unterscheidung zwischen Heim- und Gästefans, die Gefahr von Massenpaniken steigt, Evakuierungswege können blockiert werden und die Täter von Vorfällen auf dem Spielfeld lassen sich unter Umständen nur schwer identifizieren. Daher betrachtet das moderne Sportrecht private Sicherheitsdienste nicht nur als „jemanden, der bei einer Schlägerei eingreift“, sondern als regulierenden Akteur, der für einen geordneten und nachvollziehbaren Zuschauerstrom sorgt.
Der Evakuierungsaspekt ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Bestimmungen des türkischen Fußballverbands (TFF) schreiben vor, dass alle Stadionausgänge sowie die Tore von den Tribünen zum Spielfeld nach außen öffnen müssen, nicht verschlossen werden dürfen, solange sich Zuschauer im Stadion befinden, und dass an jedem Tor ein Sicherheitsmitarbeiter zur Einweisung der Zuschauer stationiert sein muss. Diese Bestimmung verdeutlicht, dass private Sicherheitskräfte nicht nur am Eingang, sondern auch bei Notausgängen und Evakuierungen eine wichtige Rolle spielen. Diese Rolle wird insbesondere bei Panik, Massenpaniken oder Zwischenfällen auf dem Spielfeld unerlässlich.
Akkreditierung, technischer Bereich und Sicherheitskette im Stadion
Gemäß den aktuellen Bestimmungen des türkischen Fußballverbands (TFF) spielt die Unterstützung des Akkreditierungssystems eine entscheidende Rolle für private Sicherheitsdienste. Nach den Bestimmungen der türkischen Süper Lig (Süper Lig) sind die Vereine verpflichtet, eine Mindestanzahl an privatem Sicherheitspersonal einzusetzen, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten und das Akkreditierungssystem zu unterstützen. Diese Personen müssen an den Stadioneingängen für Schiedsrichter, Spieler und Offizielle sowie in technischen Bereichen wie Umkleidekabinenkorridoren, Durchgängen und Toren zum Spielfeld stationiert sein. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von verschiedenen Mitarbeitern, darunter ein Einsatzleiter des privaten Sicherheitsdienstes, in der Stadionleitstelle obligatorisch.
Diese Regelung zeigt, dass private Sicherheitskräfte nicht nur die Zuschauer auf den Tribünen überwachen, sondern auch für die Sicherheit im technischen Bereich, in den Spieler- und Schiedsrichtergängen, bei der Kontrolle der Akkreditierungskarten und der Zugangskontrolle zum Spielfeld zuständig sind. Mit anderen Worten: Private Sicherheitsdienste sind ein grundlegender Bestandteil der „Hintergrundsicherheit“ einer Sportorganisation. Ihre Rolle ist entscheidend, um Angriffe auf Schiedsrichter und Spieler, Überfälle auf Umkleidekabinen oder unbefugtes Betreten technischer Bereiche zu verhindern.
Die rechtliche Schlussfolgerung daraus ist, dass private Sicherheitsdienste bei Sportveranstaltungen eine umfassende Rolle spielen, die die Sicherheit von Zuschauern und Personal gleichermaßen umfasst. Mit der Ausweitung dieses Aufgabenbereichs wächst jedoch auch die Verantwortung. Fehlerhafte Akkreditierungsprüfungen, unbefugter Zutritt zum Technikbereich oder Sicherheitslücken in den Korridoren können unmittelbar Sicherheitsrisiken für den Verein und die Organisation schaffen. Daher sind die Schulung und Einsatzplanung des privaten Sicherheitspersonals von entscheidender Bedeutung.
Befugnisgrenzen und rechtliche Verantwortung von privatem Sicherheitspersonal
Die Befugnisse privater Sicherheitsdienste bei Sportveranstaltungen mögen zwar weitreichend erscheinen, sind aber nicht unbegrenzt. Erstens unterstehen diese Sicherheitskräfte der Aufsicht von Polizeibeamten und dem Kommando des Sicherheitsleiters der Veranstaltung. Zweitens dürfen Durchsuchungs- und Kontrollbefugnisse nur zu Sicherheitszwecken, im Einklang mit den geltenden Gesetzen und mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen lokalen Behörde ausgeübt werden. Drittens räumt das Gesetz Nr. 6222 privaten Sicherheitsdiensten zwar die gleichen Pflichten und Befugnisse wie das Gesetz Nr. 5188 ein, verbietet aber das Tragen von Schusswaffen während Einsätzen in Sportstätten. Diese Einschränkungen definieren private Sicherheitsdienste nicht als eine Art „halbpolizeiliche“ Kraft, sondern als einen Akteur, der die öffentliche Sicherheit ergänzt und an das Gesetz gebunden ist.
Darüber hinaus besteht die primäre Aufgabe eines privaten Sicherheitsdienstes nicht darin, allein Gewalt anzuwenden, sondern die Ordnung aufrechtzuerhalten, Risiken zu vermeiden und gegebenenfalls die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu informieren. Die häufige Verwendung der Formulierung „Meldung an den nächstgelegenen Polizeibeamten“ in den Vorschriften bestätigt diese Struktur. Im Sportrecht liegt der Wert privater Sicherheitsdienste nicht darin, die staatliche Gewalt zu ersetzen, sondern darin, als erstes Glied in der Sicherheitskette die effektive Anwendung der staatlichen Gewalt zu unterstützen. Insofern ist die Kenntnis der Grenzen ihrer Befugnisse mindestens genauso wichtig wie die Kenntnis ihrer Aufgaben.
Abschluss
Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten von privatem Sicherheitspersonal bei Sportveranstaltungen sind im türkischen Recht zwar umfassend, aber dennoch präzise geregelt. Gesetz Nr. 6222 verpflichtet die Vereine zur Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl privaten Sicherheitspersonals und räumt diesem dieselben Befugnisse wie Gesetz Nr. 5188 ein; allerdings ist das Tragen von Waffen in Sportstätten verboten. Die Durchführungsbestimmungen regeln detailliert die zahlreichen Aufgaben dieses Personals, darunter die Sicherung des Spielfelds, die Zuschauerkontrolle, die Verhinderung des Konsums verbotener Substanzen, die Ticket- und Sitzplatzkontrolle, die Evakuierungssicherheit, der Schutz des technischen Bereichs, das Entfernen von Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie die Meldung von Fehlverhalten an die Strafverfolgungsbehörden. Die aktuellen Statuten der türkischen Süper Lig (Süper Lig) des türkischen Fußballverbands (TFF) übertragen dieses System ebenfalls auf die Stadionpraxis und verdeutlichen die Rolle des privaten Sicherheitsdienstes in Bezug auf Drehkreuze, Sicherheitsabsperrungen, Akkreditierung und die Sicherung des technischen Bereichs.
Aus sportrechtlicher Sicht ist ein privater Sicherheitsdienst heute weder einfach ein Angestellter einer Sportanlage noch mit einem Polizeibeamten gleichzusetzen. Er ist Träger der Sicherheitsverpflichtungen des Vereins auf dem Spielfeld, ein ergänzendes Element der Polizeiarbeit und die erste Anlaufstelle für moderne Sportsicherheit. Seine Befugnis besteht darin, für Ordnung zu sorgen und Risiken vorzubeugen; seine Befugnisse unterliegen der Aufsicht der Polizei, der Einhaltung der Gesetze und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Daher lässt sich die rechtliche Stellung des privaten Sicherheitsdienstes bei Sportwettkämpfen nur dann richtig verstehen, wenn man nicht nur seine Stellenbeschreibung, sondern auch das Gesetz Nr. 6222, seine Durchführungsbestimmungen, die Statuten des türkischen Fußballverbands (TFF) und den allgemeinen Rechtsrahmen für private Sicherheitsdienste untersucht. Genau dieses Modell hat das türkische Sportrecht heute erreicht: die Positionierung des privaten Sicherheitsdienstes als Akteur der Sportsicherheit, der die öffentliche Ordnung ergänzt, aber streng an das Gesetz gebunden ist. (Generaldirektionfür Sicherheit)