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Antrag auf Eingriff in einen Gemeinschaftsbereich

Antrag auf Eingriff in den Gemeinschaftsbereich

AN DEN RICHTER DES ISTANBULER ZIVILGERICHTS FÜR FRIEDEN;

KLÄGER: MA (TC)

Adresse

VERTRETER:Rechtsanwalt Adalet KAZANIR
Adresse:

ANGEKLAGTER: A.Ç. (Türkische Republik)
Adresse:

 

GEGENSTAND DER KLAGE:
Klage betrifft das Hauptobjekt mit der Bezeichnung „SAFA Apartment“, gelegen auf Grundstück Nr. ..., Block Nr. ..., im Bezirk ... der Provinz ..., wo die Parteien Miteigentümer sind; unser Antrag ist es, den Beklagten daran zu hindern, in die Gemeinschaftsbereiche, nämlich den Schutzraum und den Treppenabsatz, einzugreifen, die widerrechtliche Aneignung durch den Beklagten zu verhindern und die Gemeinschaftsbereiche in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen .

 

ERKLÄRUNGEN:

Bei dem fraglichen Objekt in … Provinz, … Bezirk, … Stadtteil, … Block, … Flurstücksnummer , das dem Wohnungseigentum unterliegt.

Die Klägerin ist Eigentümerin der unabhängigen Einheit Nr. ... in dem fraglichen Objekt , während die Beklagte Eigentümerin der unabhängigen Einheit Nr. ... ist. Die Eigentumsurkunde und der Verwaltungsplan für das Hauptobjekt sind der Klageschrift als Anlage beigefügt.

seit langer Zeit einen Teil des Schutzraums im Hauptgebäude, als wäre es seine eigene Wohnung. Er durch den Bau einer Trennwand einen abschließbaren Lagerraum geschaffen und zahlreiche persönliche Gegenstände, Kisten und Materialien.

Darüber hinaus hat der Angeklagte den gemeinsamen Treppenabsatz auf derselben Etage wie seine Wohnung erheblich verengt, indem er dort große Schuhregale, Plastikschränke, Kartons und diverse andere Gegenstände aufgestellt hat . Dies behindert eine sichere Evakuierung in Notfällen wie Feuer oder Erdbeben und hindert auch andere Wohnungseigentümer an der ungehinderten Nutzung des Gemeinschaftsbereichs.

Der Beklagte hat von der Eigentümergemeinschaft keine Genehmigung für diese Nutzung eingeholt, und der Verwaltungsplan sieht keine Zuweisung von Gemeinschaftsflächen an ihn vor. Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen als persönlicher Lagerraum/zusätzliche Zimmer stellt einen klaren Gesetzesverstoß dar .

Der Kläger und andere Wohnungseigentümergemeinschaften warnten den Beklagten. In der Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft am ../../20.. wurde die Nutzung der Gemeinschaftsflächen durch den Beklagten erörtert , und es wurde mit Mehrheit beschlossen, die Gemeinschaftsflächen unverzüglich zu räumen und sie den Vorschriften entsprechend anzupassen . Trotzdem befolgte der Beklagte den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht; er entfernte die Gegenstände nicht aus den Gemeinschaftsflächen und nutzte sie trotz rechtlicher Warnungen weiterhin.

Daher Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe in die Gemeinschaftsflächen zu stellen, die Beschlagnahme zu stoppen und die Gemeinschaftsflächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen .

RECHTSGRUNDLAGE: (KMK),des türkischen Zivilgesetzbuchs (TMK), der türkischen Zivilprozessordnung (HMK) und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften.

 

BEWEIS.:

  • Eigentumsurkunde für Eigentumswohnungen
  • Beispiel eines Managementplans
  • Protokoll und Beschluss der Eigentümerversammlung vom ../../20..
  • Fotos und Videoaufnahmen, die den aktuellen Zustand der Gemeinschaftsräume zeigen.
  • Zeugenaussage
  • Inspektion und Sachverständigenprüfung
  • Alle anderen erforderlichen rechtlichen Beweismittel

 

SCHLUSSFOLGERUNG und ANFRAGE:

Aus den oben genannten und weiteren Gründen, die Ihr Gericht von Amts wegen berücksichtigen mag, beantrage und fordere ich im Namen , dass das Gericht die unrechtmäßige Nutzung und Besetzung der Gemeinschaftsräume, namentlich des Schutzraums und des Treppenhauses, des SAFA-Apartmentgebäudes in … Provinz, … Bezirk, … Stadtteil, … Block, … Grundstück feststellt und unterbindet; dass die von ihm im Schutzraum errichteten Wände, Trennwände und Lagerkonstruktionen entfernt, seine persönlichen Gegenstände geräumt und der Schutzraum dem Hausordnungsplan angepasst werden; dass das von ihm im Treppenhaus aufgestellte Schuhregal, die Kisten usw. entfernt werden, sodass dieses allen Wohnungseigentümern wieder frei zugänglich ist; und dass die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren vom Beklagten zu tragen sind.

 

Anwalt des Klägers,
Adalet Kazanir

 

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