Verbrechen der Herstellung und des Handels mit Betäubungsmitteln oder Stimulanzien
Die Herstellung und der Handel mit Betäubungsmitteln oder Stimulanzien (Türkisches Strafgesetzbuch, Artikel 188) umfassen diejenigen, die die Substanz herstellen, einführen, transportieren, verkaufen oder deren Verkauf beabsichtigen... Mehr lesen
Verbrechen der Herstellung und des Handels mit Betäubungsmitteln oder Stimulanzien
Da Herstellung, Export und Import als alternative Handlungen desselben Verbrechens aufgeführt sind, genügt bereits das Vorliegen einer einzigen dieser Handlungen, um das Verbrechen zu begehen. Mehr lesen
