Erwerb von unbeweglichem Vermögen durch außergewöhnlich großzügige Ersitzung
1) Einleitung: Warum Artikel 713 des türkischen Zivilgesetzbuches? Im türkischen Zivilrecht, in dem das Eigentum an unbeweglichem Vermögen auf dem „Registrierungsprinzip“ beruht, wird Eigentum im Allgemeinen durch Eintragung im Grundbuch erworben. Jedoch…. Mehr lesen