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persönliches Eigentum

Güterstände in der Ehe

Gemäß Artikel 202 des türkischen Zivilgesetzbuches besteht der gesetzliche Güterstand zwischen Ehegatten in der gemeinsamen Teilung des erworbenen Vermögens. Ehegatten können jedoch vor oder nach der Eheschließung eine gesetzlich festgelegte Gütergemeinschaft vereinbaren.
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