Arten von geistigen und künstlerischen Werken, Spezifität und Offenlegungspflichten
1. Einleitung: Grundlage und Zweck des Schutzes Das Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK) schützt die Urheberpersönlichkeitsrechte (Namensnennung, Widerstand gegen Änderungen am Werk...). Mehr lesen
Der Begriff der „Arbeit“ und sein Schutzregime im Recht des geistigen Eigentums
1) Zweck und System des Urheberrechtsschutzes: Das Recht des geistigen Eigentums fördert die Kreativität durch den Schutz menschlicher intellektueller und ästhetischer Arbeit; es schützt Marktinteressen... Mehr lesen