FESTSTELLUNG VON ERWERBUNGEN, DIE NICHT DEM GLEICHGEWICHTSAUSGLEICH IM ERBVERFAHREN UNTERLIEGEN
1. Einleitung. Der Ausgleichsgrundsatz im Erbrecht sieht vor, dass Zuwendungen des Erblassers an seine Nachkommen zu Lebzeiten bei der Verteilung des Erbes berücksichtigt werden. Dies dient der Sicherstellung der Gleichbehandlung der Erben. Jedoch…. Mehr lesen