ADOPTIONSFALL
Adoptionsfall
Adoption ist ein legaler Weg, den viele Paare beschreiten, die heute keine Kinder bekommen können. Im Rahmen dieses Prozesses müssen die Betroffenen eine Adoptionsklage einreichen.
Zunächst muss das adoptierte Kind für eine gewisse Zeit von der Adoptivfamilie betreut und erzogen werden. Denn die Adoption muss in erster Linie dem Wohl des Kindes dienen. Unser Gesetz sieht jedoch bestimmte Voraussetzungen für eine Adoption vor.
Ist die zu adoptierende Person unter 18 Jahre alt, müssen die Adoptiveltern mindestens fünf Jahre verheiratet sein oder beide Ehepartner müssen über 30 Jahre alt sein und der Adoption zustimmen. Die Zustimmung der leiblichen Eltern des Adoptivkindes ist ebenfalls erforderlich. Befindet sich das Kind in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einer ähnlichen Einrichtung, ist die Zustimmung des von dieser Einrichtung bestellten Vormunds notwendig.
Ist die zu adoptierende Person über 18 Jahre alt, müssen die Adoptiveltern sie fünf Jahre lang betreuen, dürfen keine Nachkommen haben und der Altersunterschied zwischen ihnen muss mindestens 18 Jahre betragen. Die Zustimmung der Adoptiveltern ist ebenfalls erforderlich.
Nach Abschluss der erforderlichen Formalitäten muss ein Adoptionsverfahren eingeleitet werden. Zuständiges Gericht für Adoptionen ist das Familiengericht. Zunächst wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sind und alle notwendigen Verfahrensschritte eingehalten wurden. Selbst bei einem beschleunigten Gerichtsverfahren kann die durchschnittliche Dauer eines Adoptionsverfahrens aufgrund von Gutachten und behördlichen Benachrichtigungen an die Polizei fünf bis sechs Monate betragen. Mit der Adoption wird das adoptierte Kind zum gesetzlichen Erben der Adoptiveltern und ist rechtlich mit ihnen verwandt.
Wenn Personen während eines Adoptionsverfahrens erklären, dass sie die Angelegenheit vertraulich behandeln möchten, kann das Gericht eine Vertraulichkeitsanordnung für die Akte erlassen.
