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Muster-Scheidungsantrag

ZUM FAMILIENGERICHT

RECHTSHILFE WIRD ANGEBRACHT

DATEINR.: 2023-3698

KLÄGER: Zehra BAŞER (TC: 34656778756)

– Mernis

VERTRETER: Selin KAYA – UETS

BEKLAGTER: Adnan YEŞİL (TC: 65789697806)

– Mernis

VERTRETER: Zerrin PERVANE – UETS

GEGENSTAND DES VERFAHRENS: Mit der Klage wird die Auflösung der Ehe angestrebt, die durch das schuldhafte Verhalten des Beklagten grundlegend erschüttert und für beide Parteien nicht mehr tragbar ist, und zwar durch Scheidung gemäß Artikel 166/1 des türkischen Zivilgesetzbuches. Darüber hinaus wird die Anerkennung unserer Nebenansprüche beantragt.

ERKLÄRUNGEN

  1. Meine Mandantin und der Beklagte heirateten am [Datum der Eheschließung] und haben ein Kind namens [Name und Geburtsdatum des Kindes] . Obwohl die Ehe anfangs normal verlief, machten das zunehmend schuldhafte Verhalten des Beklagten die Ehe im Laufe der Zeit unerträglich.
  2. Der Beklagte [Beleidigung, Bedrohung, körperliche Gewalt, wirtschaftliche Gewalt, Gleichgültigkeit, Bruch der Treuepflicht, Verlassen des gemeinsamen Wohnsitzes usw.; konkrete Vorfälle sind hier aufzulisten] . Diese Handlungen setzten sich fort und beeinträchtigten die persönlichen Rechte, den Seelenfrieden und das Sicherheitsgefühl der Mandantin schwerwiegend.
  3. Konkret muss das Ereignis im Kontext von [Datum oder Zeitraum] klar, chronologisch und konkret beschrieben werden . [Namen der Zeugen] haben das Ereignis direkt beobachtet ; außerdem existiert [Nachricht, Audioaufnahme, Foto, ärztlicher Bericht, Polizeibericht oder Ermittlungsakte] im Zusammenhang mit dem Ereignis .
  4. Meine Mandantin hat lange Zeit in gutem Glauben gehandelt, um die Ehe zu erhalten und die Probleme zwischen den Parteien beizulegen. Sie versuchte, mit der Beklagten zu kommunizieren und die Familie zu schützen. Die Beklagte setzte jedoch ihr strafbares Verhalten fort und handelte entgegen den in der Ehe üblichen Pflichten der gegenseitigen Liebe, des Respekts, der Treue, der Solidarität und der Unterstützung.
  5. Das Verhalten des Beklagten war kein Einzelfall. Angesichts der Art, Schwere und Dauer des Fehlverhaltens ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zerstört. Eine Fortsetzung der Ehe ist für die Parteien nicht mehr möglich, und es ist auch nicht zu erwarten, dass der Mandant eine solche Ehe fortführen würde.
  6. Die Parteien dem [Datum der Trennung] faktisch getrennt
  7. Aufgrund des oben beschriebenen schuldhaften Verhaltens des Beklagten ist die Ehe grundlegend erschüttert. Da eine Wiederherstellung des gemeinsamen Lebens nicht möglich ist, muss den Parteien gemäß Artikel 166/1 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 die Scheidung gewährt werden.
  8. [Falls ein gemeinsames Kind vorliegt:] Das gemeinsame Kind, [Name], lebt derzeit bei der/dem Antragsteller/in. Die/Der Antragsteller/in kommt für die tägliche Betreuung, die Ausbildung, die Gesundheitskosten und sonstige Bedürfnisse des Kindes auf. Unter Berücksichtigung des Alters des Kindes, der aktuellen Wohnsituation, der emotionalen Bindung zur/zum Antragsteller/in und des Kindeswohls sollte das Sorgerecht der/dem Antragsteller/in zugesprochen werden. Es wird beantragt, dass die zwischen der/dem Antragsgegner/in und dem Kind aufzubauende persönliche Beziehung so gestaltet wird, dass die Ausbildung und die Wohnsituation des Kindes nicht beeinträchtigt werden.
  9. [Falls Unterhalt beantragt wird:] Es sollte ein angemessener vorläufiger Unterhaltsbetrag zugesprochen werden, um sicherzustellen, dass die Klägerin und das gemeinsame Kind während des Verfahrens ihren Bedarf an Wohnraum, Nahrung, Bildung, Gesundheitsversorgung und anderen lebensnotwendigen Gütern decken können. Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wird ein Antrag auf Ehegattenunterhalt für die Klägerin und Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind gestellt.
  10. [Falls Schadensersatz geltend gemacht werden soll:] Die Mandantin ist an den Ereignissen, die zur Scheidung geführt haben, unschuldig oder trägt eine geringere Schuld als die Beklagte. Das schuldhafte Verhalten der Beklagten hat die gegenwärtigen und zukünftigen Interessen der Mandantin geschädigt und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte dar. Daher ist es gemäß Artikel 174 des türkischen Zivilgesetzbuches erforderlich, der Mandantin einen angemessenen materiellen und immateriellen Schadensersatz zuzusprechen.
  11. Aus den oben genannten Gründen ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen, um ein Scheidungsurteil für die Parteien zu erwirken; [bitte geben Sie alle Anträge in Bezug auf Sorgerecht, persönliche Beziehung, Unterhalt, materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie einstweilige Maßnahmen an, falls vorhanden] .
  12. UNSER ANTRAG AUF RECHTSHILFE

Mein Mandant verfügt über kein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen, und seine derzeitige wirtschaftliche Situation reicht gerade so aus, um den Lebensunterhalt für sich und ein eventuell vorhandenes Kind zu decken. Würde mein Mandant die Gerichtskosten und Auslagen tragen müssen, wäre sein Lebensunterhalt und der seiner Familie erheblich gefährdet.

Die wirtschaftliche Situation der Mandantin wird anhand der Sozial- und Wirtschaftsstatusprüfung, der Sozialversicherungsdaten, Bankkonten, Grundbuch- und Fahrzeugpapiere sowie weiterer Aktenbestandteile ermittelt. Die eingereichte Klage ist eindeutig nicht unbegründet, und die Ehe ist durch das schuldhafte Verhalten des Beklagten zutiefst erschüttert.

Daher sollte dem Mandanten gemäß dem in Artikel 36 der Verfassung und den Artikeln 334 und nachfolgenden Artikeln der Zivilprozessordnung Nr. 6100 garantierten Recht auf Rechtsbeistand Prozesskostenhilfe gewährt, er sollte vorübergehend von Gerichtsgebühren und -kosten befreit und die erforderlichen Maßnahmen sollten ergriffen werden

RECHTSGRUNDLAGE: Artikel 166/1, 169, 174, 175, 182 und 185 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721; Gesetz Nr. 4787 über die Errichtung, Aufgaben und Verfahrensregeln der Familiengerichte; Artikel 24, 25, 31, 33, 119, 190, 240 und andere einschlägige Artikel der Zivilprozessordnung Nr. 6100 sowie weitere einschlägige Rechtsvorschriften.

BEWEIS:

  1. Bevölkerungs- und Familienregister sowie detaillierte Bevölkerungsregistereinträge
  2. Heiratsurkunden,
  3. Sozial- und Wirtschaftsstatuserhebungen der Parteien,
  4. Zeugenaussagen (Namen und Adressen der Zeugen werden separat mitgeteilt.)
  5. WhatsApp-, SMS- und andere Messaging-Protokolle und Screenshots,
  6. Telefongesprächs- und Kommunikationsprotokolle, HTS-Protokolle gegebenenfalls,
  7. Social-Media-Beiträge, Korrespondenz und Kontoaufzeichnungen
  8. Fotografien, Videos und Audioaufnahmen (sofern sie rechtmäßig erworben wurden),
  9. Polizeiberichte, Aufzeichnungen von Meldungen und Beschwerden,
  10. Ermittlungsakten und Strafprozessakten der Staatsanwaltschaft,
  11. Krankenakten, Untersuchungsdokumente, Rezepte und forensische Gutachten,
  12. Akten im Zusammenhang mit Entscheidungen über Schutz- und Präventionsmaßnahmen gemäß Gesetz Nr. 6284,
  13. Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und andere Finanzunterlagen,
  14. Sozialversicherungsunterlagen, Gehaltsabrechnungen und Beschäftigungsnachweise
  15. Grundbuch-, Fahrzeug- und Handelsregisterauszüge sowie Vermögensermittlung der Parteien,
  16. Sind Kinder betroffen, werden Schul-, Gesundheits- und Beratungsdienstakten benötigt
  17. Ein sozialwissenschaftlicher Untersuchungsbericht, der von einem Pädagogen, Psychologen oder Sozialforschungsexperten erstellt werden soll
  18. Sachverständigenbegutachtung, Ermittlung und Vernehmung,
  19. Beweis für einen Eid,
  20. Alle zulässigen Beweismittel werden zugelassen, wobei das Recht vorbehalten bleibt, den von der Gegenpartei vorgelegten Beweismitteln Gegenbeweise vorzulegen.

 

SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE

Aus den oben genannten und erläuterten Gründen;

  1. Der Fall wurde angenommen.
  2. gemäß Artikel 166/1 des türkischen Zivilgesetzbuches geschieden.
  3. Das Sorgerecht für das gemeinsame Kind [Name und Geburtsdatum] wird dem Mandanten zugesprochen
  4. Zwischen dem gemeinsamen Kind und dem Angeklagten sollte eine angemessene persönliche Beziehung hergestellt werden, wobei das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist
  5. Ab dem Datum der Klageerhebung wird eine monatliche vorläufige Unterhaltszahlung in Höhe von [Betrag] TL zugunsten des gemeinsamen Kindes geleistet, und nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wird der gleiche Betrag Kindesunterhalt weitergezahlt
  6. Ab dem Datum der Klageerhebung wird dem Mandanten monatlich eine vorläufige Unterhaltszahlung in Höhe von [Betrag] TL gezahlt, und nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wird der gleiche Betrag Ehegattenunterhalt weitergezahlt
  7. Die Unterhaltszahlungen sollten jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) auf Basis der vom türkischen Statistikinstitut (TÜİK) veröffentlichten Zwölfmonatsdurchschnitte erhöht werden
  8. Wegen des schuldhaften Verhaltens des Beklagten ordnet das Gericht von [Betrag] TL als materiellen Schadensersatz und [Betrag] TL als immateriellen Schadensersatz Mandanten an und dass auf diese Beträge ab dem Datum der Rechtskraft des Scheidungsurteils gesetzliche Zinsen erhoben werden.
  9. Gemäß Artikel 169 des türkischen Zivilgesetzbuches werden die erforderlichen einstweiligen Maßnahmen hinsichtlich der Unterbringung, des Unterhalts, des Schutzes und der Verwaltung des Vermögens des Mandanten und des gemeinsamen Kindes während des Verfahrens von Amts wegen getroffen
  10. Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind vom Beklagten zu tragen

Wir bitten im Namen unseres Mandanten höflichst um eine Entscheidung. [Datum]

Anwalt des Klägers
Selin KAYA

Es ist elektronisch signiert

(Diese Petition basiert auf hypothetischen Ereignissen.)

 

 

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