FRIEDENSABKOMMEN
FRIEDENSABKOMMEN
DATUM: [Datum]
PARTEIEN
1. PARTEI 1 (Gläubiger/Kläger/Beschwerdeführer)
- Name / Titel: [Name der Partei 1 oder Firmenname]
- Türkische nationale Identifikationsnummer / Steuernummer: [TCKN oder Steuernummer]
- Adresse: [Adresse]
- Telefon: [Telefonnummer]
- E-Mail: [E-Mail-Adresse]
2. PARTEI 2 (SCHULDNER/BEKLAGTER/VERDÄCHTIGER)
- Name / Titel: [Name der zweiten Partei oder Firmenname]
- Türkische nationale Identifikationsnummer / Steuernummer: [TCKN oder Steuernummer]
- Adresse: [Adresse]
- Telefon: [Telefonnummer]
- E-Mail: [E-Mail-Adresse]
ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die gegenseitige Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf alle Streitigkeiten, die zwischen ihnen entstanden sind oder entstehen können [Gegenstand der Streitigkeit – zum Beispiel Inkasso, Entschädigungsanspruch, Strafverfahren, Lohnforderung usw.] , und die gütliche Beilegung des Rechtsstreits.
ARTIKEL 2 – DEFINITION DES STREITS
2.1. Zwischen den Parteien bestehen Streitigkeiten hinsichtlich folgender Punkte bezüglich [Gerichts-, Vollstreckungs- oder sonstige Streitnummer] :
- [Detaillierte Erläuterung des Streitfalls]
- [Ansprüche und Forderungen der Parteien]
2.2. Die Parteien vereinbaren und verpflichten sich, diese Streitigkeit gütlich beizulegen, ohne Gerichte oder offizielle Behörden anzurufen oder auf bestehende Klagen und Vollstreckungsverfahren zu verzichten.
ARTIKEL 3 – VERGLEICHSBEDINGUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN
3.1. Partei 1hat zugestimmt, die Angelegenheit im Austausch für folgende Maßnahmen beizulegen:
- [Beispielsweise die Zahlung eines bestimmten Betrags, die Lieferung von Waren, die Fertigstellung von Arbeiten usw.]
- Zahlungs-/Lieferdatum: [Datum]
3.2. Partei 2hat zugestimmt, die Angelegenheit im Gegenzug für folgende Maßnahmen beizulegen:
- [Zum Beispiel Rücknahme der Beschwerde, Einstellung des Vollstreckungsverfahrens, Nichtzahlung von Entschädigung usw.]
- Datum der Verzichtserklärung: [Datum]
3.3. Die Parteien erklären und verpflichten sich , die ihnen nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen gegenseitig und vollständig zu erfüllen
ARTIKEL 4 – ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
4.1. Der von den Parteien vereinbarte Betrag [Betrag] TL und [Datum] mit einer der folgenden Zahlungsmethoden entrichtet:
- Banküberweisung / EFT
- Barzahlung
- Zahlung per Scheck/Schuldschein
4.2. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Fälligkeitsfrist, können die Parteien gemäß den Bestimmungen über Vertragsverletzungen vorgehen.
ARTIKEL 5 – VERZICHT UND ENTSCHÄDIGUNG VON ANSPRÜCHEN
5.1. Die Parteien vereinbaren, dass sie , wenn sie ihre in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen erfüllen, keine weiteren Ansprüche oder Forderungen gegeneinander im Zusammenhang mit der gütlich beigelegten Streitigkeit haben werden
5.2. Partei 1 erklärt , dass sie im Gegenzug für die Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen auf ihre Beschwerde/Klage/Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet
5.3. Partei 2 verpflichtet sich, keine neuen Klagen einzuleiten oder Gegenansprüche im Rahmen dieser Vergleichsvereinbarung geltend zu machen
ARTIKEL 6 – VERTRAULICHKEIT UND VERANTWORTUNG DER PARTEIEN
6.1. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen dieser Vergleichsvereinbarung getroffenen Gespräche und Übereinkünfte nicht an Dritte weiterzugeben
6.2. Die öffentliche Bekanntgabe der Vergleichsbedingungen gegenüber den Medien oder der Presse berechtigt die Parteien zu Ansprüchen auf materiellen und immateriellen Schadenersatz.
ARTIKEL 7 – VERTRAGSBRUCH UND SANKTIONEN
7.1. Verstößt eine der Parteien gegen diese Vereinbarung, so hat die andere Partei das Recht, die Vereinbarung zu kündigen und alle ihre gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
7.2. Im Falle eines Vertragsbruchs wurde eine Vertragsstrafe in Höhe von [Strafbetrag] TL vereinbart
ARTIKEL 8 – BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
8.1. Es ist unerlässlich, dass alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen können, vorrangig durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
8.2. Im Streitfall sind die [zuständigen Gerichte] und Vollstreckungsbehörden zuständig.
ARTIKEL 9 – INKRAFTTRETEN DES ABKOMMENS
9.1. Diese Vereinbarung wurde von den Parteien in zwei (2) Ausfertigungen nach freiem Willen erstellt und unterzeichnet .
9.2. Dieser Vertrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert werden.
9.3. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.
UNTERSCHRIFTEN
📌 Partei 1:
Name / Titel: [Partei 1]
Unterschrift: ___________
📌 Partei 2:
Name / Titel: [Partei 2]
Unterschrift: ___________